DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
So groß angelegt das Projekt auch war, so kurzerhand wurde es eingestellt: Unternehmen müssen auf Ihrer Homepage nicht mehr auf die Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) hinweisen.
Konkreter: Die Online-Plattform der EU wurde eingestellt. Dafür hebt die EU-Verordnung 2024/322 die damalige EU-Verordnung 524/2013 auf, mit der seit 2016 eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Online-Trader zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereitgestellt wurde. Sie musste auf jeder Händler-Webseite mit Verbraucherpublikum erwähnt und verlinkt sein.
Trotz monatlich 2–3 Millionen Besucher führte die ODR-Plattform nur in circa 200 Fällen pro Jahr zu tatsächlichen Streitbeilegungen. Die geringe Wirksamkeit und mangelnde Kosteneffizienz wurden in einer Evaluierung und öffentlichen Konsultation bestätigt.
Bereits seit dem 20. März 2025 ist keine Einreichung neuer Beschwerden auf der Plattform mehr möglich. Gegebenfalls laufende Fälle werden von der EU-Kommission informiert. Seit dem 20. Juli 2025 wurde die Plattform wird vollständig eingestellt.
Streng genommen ist ein Verweis auf das eingestellte EU-Projekt fehlerhaft, ein Streichen des Passus ist daher dringend empfohlen.
Immer aktuell in Sachen Pflichtangaben, Datenschutz und AGB? Wir beraten Sie gerne und halten Sie immer auf dem Laufenden.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In der Kostentabelle lassen sich die Gebühren nach RVG, GKG, PKH und GNotKG berechnen.
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.