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Der Brandanschlag und die Geiselnahme am 15. Oktober am Kölner Hauptbahnhof lassen auch uns, als in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei, und speziell mich, der ich auf die Vertretung brandverletzter Menschen spezialisiert bin, nicht unberührt.
Was die Verletzten und ihre Familien mitmachen müssen, ist für Außenstehende kaum nachvollziehen.
Gestern Abend gab der Kölner Jugendchor St. Stephan ein Benefizkonzert und sammelte Spenden für die schwer brandverletzte Lika und ihre Familie. Was für eine wunderschöne Aktion, gerade in der beginnenden Weihnachtszeit. Wir wünschen Lika und ihrer Familie an dieser Stelle alles erdenklich Gute und vor allen Dingen gute Besserung.
Welche Ansprüche haben Brandverletzte?
Im vorliegenden Fall könnte zwar von dem selbst im Koma liegenden Attentäter Schadensersatz- und Schmerzensgeld verlangt werden. Doch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei ihm nichts zu holen ist. Schon gar nicht in den Größenordnungen, um die es hier geht. Hätte es sich bei dem Vorfall um einen normalen Brandunfall gehandelt, läge allein das Schmerzensgeld sicherlich im sechsstelligen Bereich. Hinzu kommen die Ansprüche für die Pflege, die Brandverletzte ein Leben lang benötigen, denn die verbrannten Hautregionen müssen ein Leben lang eingecremt und vor der Sonne geschützt werden. Auch Kosten für die Pflege durch die Familie nach den Aufenthalten in Krankenhaus und Rehaklinik, Sachschäden wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für Salben und Cremes, spezielle Kleidung usw. sind zu ersetzen. Verliert der Geschädigte dann auch noch seinen Arbeitsplatz oder kann möglicherweise gar nicht mehr arbeiten, geht ein solcher Schaden schnell in die Millionen.
Das Opferentschädigungsgesetz
Dennoch sind Lika und ihre Eltern nicht gänzlich allein gelassen. Seit 1985 gibt es das sogenannte Opferentschädigungsgesetz. Entschädigungsleistungen aus diesem Gesetz stehen Deutschen, EU-Bürgern und zum Teil auch Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland zu. Ersetzt werden insbesondere die Heilbehandlung, einkommensunabhängige Rentenleistungen aufgrund der bleibenden Schäden sowie einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion. Das heißt im Klartext, die Kosten für die ärztliche Versorgung, eine Invaliditätsrente sowie eine Rente aufgrund des erlittenen Verdienstausfalls können beansprucht werden.
Daneben gäbe es noch die Möglichkeit, sich an einen Verband wie z.B. den weißen Ring zu wenden. Auch dort bestehen entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten, die auch zu einem gewissen Ausgleich der erlittenen Schäden in finanzieller Hinsicht führen können. Ein Schmerzensgeld gibt es jedoch nicht.
Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner
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