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Über einen kuriosen Fall hatte das Amtsgericht Dortmund im vergangenen Jahr zu entscheiden.
Zwei Pkw stehen an einer roten Ampel und bei Grün fahren beide an. Soweit – so normal. Plötzlich jedoch bremst der Fahrer des vorausfahrenden Pkw stark ab und es kommt wie es kommen muss: Der zweite Pkw fährt auf den ersten auf mit dem Ergebnis „wirtschaftlicher Totalschaden“ des zweiten Autos.
Der Beweis des ersten Anscheins spricht für ein Verschulden des auffahrenden Pkw – eine Auffassung, die dessen Fahrer jedoch nicht teilt. Im Prozess sagt er aus, vor dem Fahrzeug des ersten Pkw habe eine Taube die Straße überquert, und vertritt die Meinung, der Fahrer des ersten Pkw habe zu Unrecht gebremst, so dass er aufgefahren sei.
Das Amtsgericht hatte sich damit zu befassen, ob ein Pkw-Fahrer nach dem Anfahren an einer Ampel auch für ein kleines Lebewesen wie in diesem Fall eine Taube bremsen darf. Das Gericht hat entschieden, dass der Fahrer zu Recht gebremst hat. Es hat auch dargelegt, dass der auffahrende Pkw nicht den notwendigen Sicherheitsabstand gewahrt hat. Besonders in einem Stadtgebiet müsse man, so das Gericht, stets damit rechnen, dass sich Gegenstände auf der Fahrbahn befinden und daher stets bremsbereit sein.
Der Fahrer des auffahrenden Pkw haftet alleine für den Unfall, so die Entscheidung des Gerichts.
Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht
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