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Aufgrund immer weiter steigender Zahlen plastischer Eingriffe steigt auch die Zahl derer, die hieran mitverdienen wollen; Quereinsteiger, die ohne entsprechende Qualifikation ästhetische Eingriffe anbieten. Oft hat dies dann Auswirkungen auf die Qualität der Eingriffe; die Patienten sind unzufrieden, im schlimmsten Fall entstellt.
Im Vorfeld sollten die Patienten sich gut über den Arzt, den sie ausgesucht haben, informieren. Handelt es sich auch wirklich um einen Facharzt oder nur um einen „Schönheitschirurgen“?Um sich ein umfassendes Bild machen zu können ist es zu empfehlen, Beratungsgespräche bei mehreren Ärzten zu vereinbaren.
Welcher Arzt klärt tatsächlich so schonungslos auf, wie es die Rechtsprechung verlangt? Oder wer spielt die Risiken gar herunter und weist auf seine eigene Erfolgsbilanz hin? Nur im Persönlichen Gespräch kann man sich von der Seriosität eines Arztes überzeugen.
Gibt der Arzt ausweichende Antworten oder zeigt wenig Lust, den Eingriff als solchen zu erklären, ist dies ein schlechtes Zeichen. Er sollte auch erfragen, warum der Eingriff gewünscht ist und was die Vorgeschichte ist.
Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass es nicht erlaubt ist, für plastische Operationen eine Pauschale zu verlangen. Der Arzt muss einen Kostenvoranschlag erstellen, der die einschlägigen GOÄ-Ziffern nennt und dann auch entsprechend abrechnen.
Was ist aber, wenn die Operation trotz guter Vorbereitung nicht so verlaufen ist wie gewünscht, der Patient mit dem Ergebnis unzufrieden ist? Hier sollte versucht werden, das Gespräch mit dem Arzt zu suchen. Ist dieser seriös, wird er einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
Führt dies nicht weiter sollte bereits jetzt anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit die Kommunikation mit dem Arzt bzw seiner Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe stattfindet.
Die Kenntnis der besonderen Regeln im Arzthaftungsrecht ist unabdingbare Voraussetzung für die qualifizierte Bearbeitung solcher Mandate. Darüberhinaus muss ein medizinisches Grundverständnis vorhanden sein, um den juristischen Sachverhalt würdigen zu können.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In der Kostentabelle lassen sich die Gebühren nach RVG, GKG, PKH und GNotKG berechnen.
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.