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Achtung!
Fahrverbot wegen 21 km/h zu schnell innerorts oder 26 km/h zu schnell außerorts kassiert?
Es besteht die berechtigte Aussicht, dass die Abgabe des Führerscheins für 4 Wochen nicht erforderlich ist.
Grund hierfür ist die Ankündigung des Bundesverkehrsministers Scheuer, die gerade erst in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung (StVO) hinsichtlich dieser Fahrverbote zu Gunsten der Autofahrer abzuändern.
Bis zu dieser angekündigten Abänderung der StVO werden allerdings von der Bußgeldbehörde verhängte Fahrverbote ohne Einlegung eines Einspruchs rechtskräftig. Mit Rechtskraft geht dann grundsätzlich nichts mehr!
Um das Fahrverbot zu verhindern, geht es somit darum, eine gerichtliche Entscheidung nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid möglichst lange hinaus zu zögern; ggf. auch mit einer Rechtsbeschwerde gegen die ergangene Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts.
Wenn während des Verfahrens dann die in Aussicht gestellte Änderung der StVO hinsichtlich der Fahrverbote tatsächlich eingetreten ist, fällt auch das gegen Sie verhängte Fahrverbot weg.
Grund hierfür ist § 2 Abs. 3 StGB: „Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“
Nehmen Sie Bußgeldbescheide deshalb niemals ungeprüft hin. Lassen Sie sich zeitnah beraten. Zudem kommen Messfehler und Ungenauigkeiten häufiger vor, als man denkt!
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In der Kostentabelle lassen sich die Gebühren nach RVG, GKG, PKH und GNotKG berechnen.
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.