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Bundesgerichtshof spricht Schadenersatz zu
Mit Verkündung des heutigen Urteils am 25.05.2020 hat der BGH den Käufern manipulierter Diesel-Fahrzeuge, welche mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet wurden, Schadenersatz zugesprochen.
Insbesondere hat der BGH ausgeführt, dass das Verhalten der Volkswagen AG sittenwidrig ist. Volkswagen habe im eigenen Kosten – und Gewinninteresse bewusst getäuscht. Zudem habe Volkswagen systematisch und langwierig die manipulierten Fahrzeuge in Verkehr gebracht.
Im Ergebnis hat der BGH somit einen Schadenersatzanspruch des Klägers gegen die Volkswagen-AG bejaht, obwohl der Kläger das streitgegenständliche Fahrzeug 2014 von einem freien Autohändler gebraucht gekauft hat und somit keine Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und der Volkswagen-AG bestand.
Der Kläger kann das Fahrzeug nunmehr an die Volkswagen – AG zurückgeben; muss sich aber im Gegenzug eine – im Vergleich zum Wertverlust des Fahrzeugs – geringfügige Nutzungsentschädigung für die von ihm bis dahin gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
In der Regel besteht auch die Möglichkeit, dass Sie das betroffene Fahrzeug weiterfahren können, und eine Entschädigung von Volkswagen – u.a. für den Wertverlust – in Form eines Einmalbetrages erhalten.
Wir prüfen zudem, ob eine Verjährung Ihrer Schadenersatzansprüche bereits jetzt eingetreten ist. Wir vertreten insofern die Ansicht, dass im oben geschilderten Fall eine Verjährung des Schadenersatzanspruchs erst dann wirksam eintreten kann, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage möglich ist (so auch entschieden vom Landgericht Duisburg mit Urteil vom 20.02.2020). Damit würde eine Verjährungsfrist erst mit der heutigen Entscheidung des BGH beginnen und endet erst mit Ablauf des 31.12.2023. Darüber hinaus hat die vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen – AG nach unserer Ansicht dazu geführt, dass sogar eine 10 Jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wurde.
Sollten Sie somit zu den Käufern eines manipulierten Dieselfahrzeugs des Volkswagen Konzerns bzw. den Gesellschaften der Volkswagen AG (Audi AG, Seat Deutschland GmbH, SKODA Deutschland Auto GmbH oder Porsche AG) gehören, lassen Sie sich beraten, ob Erfolgsaussichten für einen Schadenersatzanspruch gegeben sind.
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