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Wenn sich getrenntlebende Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kindes paritätisch, also 50 : 50 teilen, stellt sich die Frage nach der Zahlung des Kindesunterhalts.
Zunächst sollten die Eltern nach § 1612 BGB unbedingt eine gemeinsame Vereinbarung darüber treffen, die aber seine Grenzen in § 1614 BGB findet: auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, denn es ist ein Anspruch des Kindes und nicht disponibel. Rechnerisch nicht richtig ist wechselseitig auf die Zahlung von Kindesunterhalt zu verzichten. Das wäre nur richtig, wenn beide Elternteile gleich viel verdienen würden. Verdient aber ein Elternteil mehr, müßte dieser sehr wohl noch Kindesunterhalt bezahlen. Wird die Sache streitig vor Gericht, ist dies eine sehr komplizierte Berechnung, will man die Quote eines jeden Elternteils unter Berücksichtigung des Kindergeldes und ggf. auch noch Mehrbedarf berücksichtigen. Deshalb empfiehlt sich eine Vereinbarung, die aber folgendes berücksichtigen sollte:
Für den Bedarf des Kindes wird das Einkommen beider Eltern zusammengezählt und der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, Mehr- und Sonderbedarf dazugezählt und das hälftige Kindergeld abgezogen. Aus diesem Bedarfsbetrag wäre dann der Haftungsanteil (Zahlanteil) eines jeden Elternteils zu berechnen, grob gesagt, nach dem kaufmännischen Dreisatz, genauer gesagt, nach der Haftungsformel der Süddeutschen Leitlinien der Oberlandesgerichte (SüddL) Ziffer 13.3.
Fazit: Wer selber einigermaßen richtig rechnen will, zählt beide Einkünfte zusammen, sieht in der Düsseldorfer Tabelle nach, zieht das halbe Kindergeld ab und hat so den Bedarf des Kindes, den er jetzt über das jeweilige Einkommen quotenmäßig verteilt, also z.B. Bedarf 600 €, Vater Einkommen 4.000, Mutter Einkommen 2.000. Ergebnis Vater zahlt 400 €, Mutter 200 €. Über § 1612 BGB können die Eltern nun vereinbaren, welchen Anteil sie in Naturalleistungen gewähren. Im Grunde soll der Artikel nur verdeutlichen: Mit der Vereinbarung, der Kindesunterhalt hebt sich gegenseitig auf, ist es nicht getan, man muss schon etwas genauer hinsehen.
21. September 2022 Familienrecht
Der nacheheliche Unterhalt muss für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung gesondert geltend gemacht werden. Folgende Unterhaltstatbestände können nach der Scheidung bestehen : Betreuungsunterhalt Ausbildungsunterhalt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit Unterhalt wegen Krankheit und Alter Aufstockungsunterhalt 
01. März 2018 Familienrecht
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für (Ehe-) Scheidungen: Während in Deutschland für Inlandsscheidungen deutsche Gerichte das sog. „Scheidungsmonopol“ haben, werden im Ausland Scheidungen oftmals nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden, religiösen Gerichten oder ganz ohne konstitutive Mitwirkung hoheitlicher Stellen vorgenomm
19. August 2014 Familienrecht
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (Az. 1 BvR 420/09) ist im letzten Jahr die Neuregelung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern in Kraft getreten. Väter unehelicher Kinder haben es seitdem leichter, ein gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Widerstand der Mutter durchzusetzen. Wird ein K
29. Januar 2016 Familienrecht, Sozialrecht
Nach einer neuen Entscheidung des Sozialgericht Gießen müssen Lebenspartner -und nicht mehr nur die Eheleute- um ihr Einkommen und Auskommen fürchten. Und auch deren Kinder! Diese Entscheidung macht eine anwaltliche Beratung erforderlich, wenn der Lebensgefährte pflegebedürftig wird: Im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gibt es zwar -
14. November 2013 Familienrecht
Das Wechselmodell, bei dem das Kind möglichst gleich viel Zeit bei den getrennt lebenden Eltern wohnt, erfährt zurzeit wieder die Aufmerksamkeit der Fachkreise. Alleine im Dezember 2012 wurden zu diesem Thema fünf Entscheidungen von Oberlandesgerichten in der Fachpresse veröffentlicht. § 1684 BGB regelt, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem
15. November 2013 Familienrecht
Verborgenes Vermögen taucht manchmal auf und kann dann zu empfindlichen Konsequenzen führen. Dieser „Hoeneß-Effekt“ wirkt gelegentlich auch in der Vermögensauseinandersetzung geschiedener Eheleute. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Ehe nicht aus einer spontanen Laune heraus geschieden werden kann, sondern erst nach Ablauf eines Tr
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
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Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
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