DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Menschen, die sich vertrauensvoll an uns wenden, sind durch einen Unfall oder durch einen ärztlichen Behandlungsfehler schwerstgeschädigt. Viele haben den Weg zum Anwalt nur gewählt, weil sie eine Rechtschutzversicherung haben, die in der Regel die Prozess- und Anwaltskosten übernimmt.
Doch erweist sich diese Annahme für Mandanten, die bei der ARAG rechtsschutzversichert sind, leider als falsch. Gerade in Fällen, in denen es um sechs- bis siebenstellige Entschädigungssummen geht, lehnt die ARAG Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für die Übernahme der anwaltlichen Kosten und des Gerichtsverfahrens in fast all unseren Fällen mit nicht nachvollziehbaren Begründungen ab.
Es ist überhaupt keine Frage, dass jede Rechtschutzversicherung das Recht hat, zu erfahren, um was es in dem jeweiligen Fall geht, wie hoch die Schadenssummen sind und wie die Risiken einer juristischen Auseinandersetzung aussehen.
Um Komplikationen bei der Abwicklung und der Deckungszusage weitgehend zu vermeiden, haben wir es uns schon vor vielen Jahren angewöhnt, die Rechtsschutzversicherer bereits im Vorfeld so umfassend wie möglich über alle Einzelpositionen zu informieren. Die zu erwartende Höhe des Schmerzensgeldes, des Verdienstausfalles und weiterer Positionen wird nicht nur dargelegt, sondern explizit berechnet. Abhängig vom individuellen Schadensfall braucht es bis zur Fertigstellung eines solches Schreibens oftmals mehrere Stunden Anwaltsarbeit.
In 95 % aller Fälle reicht diese Information aus, um die Deckungszusage zu erhalten und im weiteren Verlauf auch die sich daraus ergebenden Anwaltshonorare. Deckungszusage? Fehlanzeige!
Nicht so bei der ARAG: Sie verweigert grundsätzlich nahezu jede Deckungszusage. Wird sie doch einmal erteilt, verweigert die ARAG später die angemessene Vergütung für den Anwalt. Sie erhebt Einwendungen oder macht ihre Kostenzusage von Gutachten abhängig, die noch gar nicht vorliegen können und die selbst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur von der Gegenseite verlangt werden dürfen. Gerade in Arzthaftungsfällen ist dieses Vorgehen schon seit Jahrzehnten nicht zulässig – mehrfach bestätigt durch höchstrichterliche Entscheidungen.
Bei Verdienstausfällen verlangt die ARAG konkrete Nachweise über die Höhe des voraussichtlichen Verdienstes des Geschädigten. Ein Nachweis, den die meisten gar nicht erbringen können, weil sie ihren Beruf aufgrund der Folgen des Unfalles oder des Behandlungsfehlers gar nicht mehr ausüben können. Auch hierzu gibt es schon seit Jahrzehnten höchstrichterliche Entscheidungen, die besagen, dass ein Geschädigter in einer Auseinandersetzung mit der Gegenseite diesen Nachweis nicht erbringen muss.
Unsere Mandanten müssen sich also nicht nur mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Durch ihre Verweigerungshaltung zwingt die ARAG sie zusätzlich in eine Klage gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer. ARAG Rechtsschutzversicherung – nicht mehr akzeptiert
Aus diesem Grund wird die ARAG Rechtsschutzversicherung von zahlreichen Rechtsanwaltskanzleien nicht mehr akzeptiert. Manche Anwaltskollegen stellten sogar Strafantrag wegen Betrugs gegen den Vorstand der ARAG, um ihren Mandanten zu ihrem Recht auf Deckung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zu verhelfen.
Der Rechtsanwaltskollege Ralf Sauer hat dies sehr plastisch und eindrucksvoll in einem Beitrag geschildert: ARAG bei Anwälten unerwünschte Rechtsschutzversicherung
Auch wir kommen nicht umhin, allen potentiellen Mandanten, die eine ARAG Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, in Zukunft mitzuteilen, dass wir ihre Fälle zwar annehmen können, aber nicht mit Versicherung, sondern nur direkt mit den Mandanten abrechnen können.
Die Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung der ARAG ist inzwischen fast so aufwändig wie die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Darunter leiden die eigentlichen und viel wichtigeren Verfahren, denn es passiert durchaus, dass Prozesse nicht geführt werden können und die Verjährung droht.
Obwohl sie weiß, dass ohne die finanzielle Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung kaum Aussichten bestehen, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, lässt die ARAG ihre Kunden im Stich. Erst kürzlich wieder wurde die Kostendeckung für eine durchzuführende Berufung in einem unserer Fälle mit fadenscheinigen Gründen verweigert. Doch wie soll ein Mandant ohne entsprechenden finanziellen Hintergrund eine Berufung durchführen, wenn er noch nicht einmal die Gerichtskosten aufbringen kann.
Wir hoffen mit unseren Mandanten, dass die ARAG ihr Geschäftsgebaren bald aufgibt, doch bis dahin tun Betroffene sicher gut daran, sich um einen alternativen Versicherungsschutz zu kümmern.
Thomas Gfrörer, Rechtsanwalt und Partner
22. Juni 2022 Versicherungsrecht, Vertragsrecht
Bereits seit geraumer Zeit und auch noch aktuell verlangen immer wieder Haftpflichtversicherer die Abtretung von vermeintlichen Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegenüber der Reparaturwerkstatt. Was steckt dahinter? In den genannten Fällen meinen die Haftpflichtversicherer eine Pflichtverletzung des von dem Geschädigten mit der Reparatur de
27. November 2013 Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Am 10. Oktober 2013 hat der Europäische Gerichtshof einen weiteren entscheidenden Pflasterstein in die Straße zur erleichterten Anspruchsdurchsetzung von Geschädigten in Haftpflichtfällen eingesetzt. Nach Art 9 Abs. 1 Buchst. b der EU-Verordnung 44/2001 können Begünstigte aus einem Versicherungsvertrag, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat ha
16. März 2018 Versicherungsrecht
Statistisch ist erwiesen, dass die närrische Zeit ein fruchtbarer Boden für zwischenmenschliche Begegnungen jeglicher Art ist. Nicht selten führen diese Begegnungen jedoch zu unerwünschten Nebenwirkungen und Nachspielen im juristischen, vor allem auch haftungsrechtlichen Sinne: teils schwere Personenschäden durch erhöhtes Verkehrsunfallaufkommen verursacht durch Tru
12. Mai 2017 Versicherungsrecht
Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Dem Geschädigten steht dann die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zu, die in der Regel als Kapitalleistung gezahlt wird. Art und Höhe der Leistungen hängen vom jeweiligen Unfallversicherungsvertrag nebst abgeschlossener Bedingungen ab. Häufig bestehen
16. Mai 2017 Versicherungsrecht
Schmerzensgeld muss schnell gezahlt werden. Sobald die Haftung feststeht und der Schaden überschaubar ist, muss die gegnerische Versicherung, wenn schon nicht die ganze Summe, dann zumindest hohe Abschlagszahlungen auf das Schmerzensgeld leisten. Denn nur dann, so die Rechtsprechung, kann das Schmerzensgeld seine Funktion, ein Ausgleich für entgangene Leben
19. April 2018 Versicherungsrecht
Forderungsausfallversicherung – Ein kleines Kreuz in Ihrem privaten Haftpflichtversicherungsvertrag kann die Rettung sein. Die sogenannte Forderungsausfallversicherung als ein Teil der Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ei
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.