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Auch in den Zeiten der Gleichberechtigung sind es nach dem Scheitern einer Ehe meistens Frauen, die ihren Lebensbedarf aus eigenem Einkommen nicht decken können und einen – je nach Dauer der Ehe oft langjährigen– Unterhaltsanspruch gegen den Mann haben.
Für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das Einkommen der Eheleute soll ihnen – nach Abzug von Kindesunterhalt und Verbindlich¬keiten – je zur Hälfte verbleiben. Verdient der Mann also 2.000,00 € netto und die Frau 1.000,00 € netto, kann die Frau vom Mann 500,00 € verlangen, um zur Hälfte an den Einkünften teilzuhaben.
Es liegt auf der Hand, dass bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen dieser Halbteilungsgrundsatz nicht sachgerecht sein kann. Wenn nämlich ein monatliches Nettoeinkommen von beispielsweise 15.000,00 € verfügbar ist, werden die Eheleute dieses nicht jeden Monat verbrauchen, sondern auch Vermögen bilden. An diesem Vermögen partizipiert der wirtschaftlich schwächere Ehepartner dann über den Zugewinnausgleich.
Der Unterhaltsanspruch der Ehefrau wird in diesen Fällen nicht nach einer Quote, sondern nach dem konkreten Bedarf bemessen. Die Schallgrenze, ab der nicht mehr nach Quote, sondern nach konkretem Bedarf vorzugehen ist, wird in der Rechtsprechung keineswegs einheitlich beurteilt.
Häufig wird die Grenze bei einem gemeinsamen um die Verbindlichkeiten bereinigten Nettoeinkommen der Eheleute oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (derzeit 5.100,00 €) gezogen. Andere Gerichte stellen hier auf das Doppelte des Höchstbetrages der Düsseldorfer Tabelle ab, zurzeit also auf 10.200,00 € gemeinsames Nettoeinkommen.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
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Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.