DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Die aktuelle Krise gibt Anlass, sich mit dem Thema Patientenverfügung intensiv zu beschäftigen.
Durch vermehrte Anfrage stelle ich fest, dass bei den Mandanten aktuell erhebliche Unsicherheiten bestehen. Konkret geht es um den Ausschluss künstlicher Beatmung in Patientenverfügungen, was in Zeiten einer Erkrankung aufgrund des Corona-Virus besondere Bedeutung erlangt. Gerade in diesem Punkt zeigt sich, wie wichtig es ist, dass man im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung sich beraten lässt, um den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung überhaupt verstehen zu können.
Eine Patientenverfügung regelt Maßnahmen, die der Arzt oder das ärztliche Personal zu befolgen hat, wenn sich ein Patient nicht mehr selbst äußern kann. Geregelt ist dort z.B. das Thema, ob der Arzt
Letztlich wird in Patientenverfügungen häufig auf die Frage eingegangen, ob der Patient künstlich beatmet werden will.
Eine Patientenverfügung setzt voraus, dass exakt definiert wird, in welchen Fällen für den Ersteller der Patientenverfügung sein Leben nicht mehr lebenswert ist. Wenn in einer akuten Erkrankungssituation ohne lebensbedrohliche Vorerkrankungen des Patienten medizinische Maßnahmen eingeleitet werden, bei denen Aussicht auf Heilung der akuten Erkrankung besteht, handelt es sich nicht um einen Anwendungsfall einer Patientenverfügung. Damit kommt es auf eine Regelung, ob man künstlich beatmet werden will oder nicht, bereits nicht an. Die Patientenverfügung ist für diesen Fall nicht anwendbar.
Auch wenn man diese Frage nicht pauschal beantworten kann, so ist in der Mehrheit der Fälle davon auszugehen, dass die künstliche Beatmung eines an COVID erkrankten Patienten ohne lebensbedrohliche andere Vorerkrankungen mit der Absicht der Heilung der COVID-Erkrankung erfolgt. Vor der Einleitung der künstlichen Beatmung war der Patient „nur“ an Corona erkrankt und befand sich nicht bereits im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit oder im Sterbeprozess bzw. in einem wachkomaähnlichen Zustand, der voraussichtlich dauerhaft sein wird. Dies sind in der Regel die Anwendungsfälle einer Patientenverfügung.
Unabhängig davon, sollte man sich in der aktuellen Situation noch einmal mit seiner eigenen Patientenverfügung auseinandersetzen. Ist sie noch auf dem Stand der Zeit?
Dazu muss man folgendes wissen:
Eine Patientenverfügung, die durch Ankreuzen formularmäßig erstellt wird, ohne dass in diesem Zusammenhang eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Mediziner erfolgt, ist grundsätzlich problematisch. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es fast unmöglich, eine rechtssichere Patientenverfügung auf einem Formular zu erstellen, bei dem der Patient lediglich verschiedene Maßnahmen durch Ankreuzen von „Ja“ und „Nein“-Feldern beantwortet. Es ist damit keine Gewähr dafür gegeben, dass der Ersteller der Patientenverfügung die Kreuzchen selbst gemacht hat und dass sich der Ersteller mit konkreten Behandlungssituationen individuell auseinandergesetzt hat. Gerade dies setzt jedoch der Bundesgerichtshof für eine wirksame Patientenverfügung voraus.
Ich rate daher dringend dazu, Patientenverfügungen nur im Zusammenhang mit einer parallelen oder vorherigen Beratung zu erstellen.
23. Februar 2023 Erbrecht
Wenn es zum Erbfall kommt, beginnen wichtige Fristen zu laufen. Angesichts dessen, dass ein Todesfall unvermittelt eintreten und die Gesamtsituation eine große Belastung darstellen kann, sind die Fristen in der Praxis oftmals schwer einzuhalten. Die wichtigsten – weil kürzesten – Fristen sind: Die Ausschlagung einer Erbsc
18. März 2013 Erbrecht
In unserer Beratungspraxis tritt häufig die Frage auf, ob man unliebsame Kinder von der Erbfolge ausschließen kann. Die Antwort lautet regelmäßig „Ja und nein !“ Die rechtliche Enterbung ist möglich, allerdings verbleibt dem Kind regelmäßig eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass – nämlich in Form des Pflichtteilsanspruchs. Die Enterbung eines Kindes i
17. Mai 2013 Erbrecht
„Im Gesetz ist doch für den Erbfall alles geregelt ! Oder ?“ Könnte man meinen. Allerdings führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu Folgen, die dem Verstorbenen gar nicht bewusst waren. Der Nachlass kann erheblich geschmälert werden, wenn die Erben sich infolgedessen jahrelang um das Erbe streiten müssen. Es gilt im Erbrecht das Gleiche wie s
01. August 2013 Erbrecht, Steuerrecht
Wie zu befürchten war, hat der Gesetzgeber eine Gestaltungsmöglichkeit im Erbschaftssteuerrecht abgeschafft, die bislang eine Erbschaftssteuerersparnis von 100 % möglich machte. Das Aus für das Sparmodell “Cash”-GmbH ist beschlossene Sache. Bislang konnte durch die Gründung einer sogenannten Cash-GmbH die im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes bestehenden Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG
16. August 2013 Erbrecht
Nichts geregelt und jetzt das! Neben der Trauer um den geliebten Lebenspartner kommt kurz nach dem Tod meist der nächste Schock: verstirbt der Partner einer nicht-ehelichen, kinderlosen Lebensgemeinschaft gibt es kein gesetzliches Erbrecht für den längerlebenden Lebenspartner. Um diesen abzusichern, muss rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung vorgesorgt werden, sonst erben die nächsten Verwandten (Eltern, Geschwister,
14. November 2013 Erbrecht
Immer wieder wird die berechtigte Frage an mich herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Schließlich sieht doch das BGB erbrechtliche Regelungen für den Tod eines Menschen vor. Leider führt jedoch die gesetzliche Regelung nicht selten zu ungewollten, verblüffenden Ergebnissen. Will man von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.