DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Bereits letztes Jahr haben wir über Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts informiert (Beiträge vom 24.11.2022 und 09.11.2022). Hintergrund war, dass Internetseiten zur optimalen Darstellung in der Regel auf weboptimierte Schriftarten setzen, oftmals sind hier Google Schriftarten im Einsatz. Bei deren Integration werden allerdings Anwenderdaten übermittelt, was datenschutzrechtlich mit einer Einwilligung abgebildet werden muss – alternativ die Homepage-Architektur auf andere Schriftarten – umgestellt werden müsste. Bei einer Schriftart verhält es sich nämlich anders als bei einer normalen Funktion einer Homepage – sie wird im Grunde für alles benötigt und eine vorherige Einwilligung wird damit schwierig, wenn man nicht das Laden der ganzen Seite davon abhängig machen, ob der Nutzer auf den richtigen Button klickt.
Vor diesem Hintergrund war die Frage eines Datenschutzverstoßes lange umstritten, jedoch hat das LG München Anfang 2022 ein Verstoß festgestellt, wenn nicht eine wirksame Einwilligung integriert ist. In der Folge gab es regelrechte Abmahnwellen, wogegen man sich aber in aller Regel wehren konnte. Mittlerweile konnte vor demselben Gericht, aber in einer anderen Sache, der Abmahnindustrie ein Riegel vorgeschoben werden. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 30.03.2023 bestätigt, dass Google Fonts datenschutzrechtlich eine Einwilligung benötigt, pauschale Abmahnungen dagegen aber rechtswidrig seien. Soweit Abmahner nach Verstößen regelrecht crawlen, fehlt ihnen ein persönlicher Bezug und damit die rechtlich notwendige Betroffenheit, womit die Abmahnungen zu Fall gebracht werden können. Im Ergebnis lohnt sich die eigene Homepage zu prüfen, ob und wo sie von der Google-Fonts-Problematik betroffen ist und auch im Falle einer Abmahnung richtig zu reagieren. Der Vorgang zeigt aber auch, dass sich ein vernünftiger Umgang mit Abmahnungen lohnt; wir beraten gerne.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In der Kostentabelle lassen sich die Gebühren nach RVG, GKG, PKH und GNotKG berechnen.
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.