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Hintergrund
Jedes Jahr wiederholt sich in vielen Familien dasselbe Drama: Die Anmeldung für die Schule steht an, und trotz sorgfältiger Vorbereitung landet eine Ablehnung im Briefkasten. Diese Situation kann nicht nur für das Kind, sondern auch für die Eltern frustrierend und belastend sein. Die Aufnahme an der gewünschten Schule kann für viele Eltern und Kinder eine große Herausforderung darstellen. Der Konkurrenzkampf um begehrte Schulplätze ist insbesondere in Ballungsgebieten immens. Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein – von zu vielen Anmeldungen über zu geringe Kapazitäten bis hin zu unzureichenden schulischen Leistungen des Kindes. Hinzu kommt, dass einige Schulen aufgrund ihres guten Rufs und ihrer Ausstattung besonders nachgefragt sind. Wir beraten im Vorfeld bis hin zur sogenannten Schulplatzklage – Ein Überblick.
Vorbereitung und Beratung im Vorfeld
Im Vorfeld wichtig ist eine gute Vorbereitung. Dazu stehen entsprechende Informationssammlungen zur Verfügung, wo alles Wichtige über die Schulen, deren Anmeldeverfahren und -fristen sowie die Aufnahmekriterien, informiert wird. Auch die Bewerbungsunterlagen können optimiert werden, ggf. können einfache Ergänzungen im Hinblick auf die Auswahlkriterien die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen.
Das gilt insbesondere für Härtefallargumente, die bereits hier angesprochen werden müssen, um sie später im Zweifel auch gerichtlich geltend zu machen. Hinzu ist das Einhalten der Anmeldefristen entscheidend, was insgesamt eine gute Vorbereitung ausmacht. Im Vorfeld kann auch insoweit eine juristische Beratung helfen. Das gilt sogar für Noten und Zeugnisse. Während in der Regel Einzelnoten keine Verwaltungsakte darstellen, können Sie einen überprüfbaren Verwaltungsakt darstellen, wenn sie Relevanz für das Zeugnis und wiederum Relevanz für den Notenspiegel als Aufnahmekriterium in die weiterführende Schule darstellen. Gleiches gilt für Aufnahmegespräche in die Grundschule, womit insgesamt auch schon im Vorfeld rechtliche Schritte geprüft werden können.
Im Falle eines Ablehnungsbescheids
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, ist dieser auf formale und inhaltliche Fehler zu überprüfen. Oftmals gibt es hier Ansatzpunkte, um gegen die Ablehnung vorzugehen. Und dann muss es schnell gehen: Innerhalb eine Monats muss Widerspruch eingelegt werden. Hierbei ist eine genaue Begründung und Dokumentation aller relevanten Fakten entscheidend.
Die Zeit läuft in diesem Fall aber trotzdem gegen Sie, da das neue Schuljahr näher rückt und selbst ein zügig durchgeführtes Widerspruchsverfahren seine Zeit braucht, allein schon wegen allgemeingültiger Fristen. Daher empfiehlt sich zusätzlich ein Eilverfahren, auch bereits vor Widerspruchsbescheidung.
In diesem Sinne kommt es realistische meistens gar nicht zu einer echten „Schulplatzklage“ (die meist verspätet wäre), sondern die entscheidenden Schritte finden im Widerspruchs- und im Eilrechtsklageverfahren statt. Beide Schritte lösen Kosten aus und müssen genau abgewogen werden, sind aber auch wiederum bewährte Schritte um die Rechte der Eltern und vor allem des Kindes durchzusetzen:
Sowohl das Widerspruchsverfahren, als auch ein Eilverfahren basieren auf dem Recht auf freie Schulwahl, was die Landesrechte auch verbriefen. In der Praxis wird dieses Recht jedoch durch Kapazitätsgrenzen und die Vergabekriterien der Schulen eingeschränkt, wofür die Schulgesetze und feinabgestimmte Verordnungen die Auswahl- und Vergabeverfahren regeln. Eine Klage hat dann Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ablehnung gegen rechtliche Vorgaben verstößt oder das Auswahlverfahren fehlerhaft durchgeführt wurde. Hier spielen insbesondere Härtefallgründe eine Rolle und im Zweifel auch die Nachprüfung der Auswahlkriterien. Dazu kann auch eine anwaltliche Akteneinsicht genommen werden, was aber gründlich mit dem Zeitfaktor abgewogen werden muss. Andersherum gesagt, ist ein Ablehnungsbescheid jedoch keine Sackgasse, sondern kann und wird oft bei sachgerechter Reaktion gekippt.
Best Practice-Hinweise
Neben der frühzeitigen Planung und Beratung ist außerdem wichtig eine gründliche Dokumentation zu führen: Dokumentieren sie möglichst alle Schritte und Kontakte, was später im Falle eines Widerspruchs oder gerichtlicher Klärung entscheidend sein kann. Außerdem versuchen Sie Ruhe zu bewahren: Der Kampf um einen Schulplatz kann nervenaufreibend sein. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen. Eine fundierte rechtliche Unterstützung kann die Chancen mehr erhöhen als „Kurzschlussreaktionen“.
Unsere Kanzlei steht Ihnen in diesem Prozess zur Seite und bietet Ihnen die notwendige Unterstützung und Expertise, um die besten Chancen für Ihr Kind zu sichern. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um gemeinsam die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
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Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.