0 0 Rechtsanwältin Ingelore Stein Anwaltskanzlei Ingelore Stein Kanzlei für Arbeitsrecht - Ingelore Stein Fachanwältin für Arbeitsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht Personalvertretungsrecht 0231 / 39 63 01 -0 0231 / 822014 arbeitsrecht@ingelore-stein.de www.ingelore-stein.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwältin Ingelore Stein zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwältin Ingelore Stein bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Ingelore Stein Biogaphie:Studium der Sozialpädagogik in Dortmund mit Abschluss Diplom Arbeit in der Erwachsenenbildung zur Erlangung der staatlichen Anerkennung Studium der Rechtswissenschaft mit Wahlfach "Arbeitsrecht" in Bochum mit Abschluss erstes Staatsexamen, begleitet von nebenberuflicher Tätigkeit u.a. an der Fernuniversität Hagen am Fachbereich Politikwissenschaft, bei einem Verlag und im Institut BAIT Referendariat beim Landgericht Dortmund (mit Stationen beim Arbeitsgericht Dortmund, Landesarbeitsgericht Hamm und damals ÖTV, Bezirk Dortmund) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Abschluss zweites StaatsexamenFortbildung : Fachanwältin für Arbeitsrecht Persönliches Statement Das Arbeitsrecht stellt für mich das interessanteste und herausfordernste Rechtsgebiet dar. Hier prallen Gegensätze zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen an der Verteilung des erwirtschafteten Gewinns aufeinander, müssen die flankierenden gesetzlichen Vorschriften zur Milderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Beschäftigten sowie die Regeln der Mitbestimmung durchgesetzt werden. Seit Jahren vertrete ich Arbeitnehmer/innen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen ihre Arbeitgeber, berate und vertrete Betriebs- und Personalräte, begleite sie bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, vor allem auch als Beisitzerin in der Einigungsstelle, und führe für sie Seminare in Kooperation mit den Gewerkschaften durch. Gesundheitsschutz, Videoüberwachung und Arbeitszeit sind die großen Baustellen der Gegenwart in den Betrieben, die wir im gemeinsamen Prozess der Betriebsparteien beackern. Anwaltskanzlei Ingelore Stein Kanzlei für Arbeitsrecht - Ingelore Stein Seit über 20 Jahren vertreten wir in arbeitsrechtlichen Fragen ArbeitnehmerInnen aller Berufsgruppen und in allen Funktionen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen ihre Arbeitgeber. Wir sind eine reine Fachkanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer/in und auch Betriebs- und Personalräte und veranstalten Seminare und Vorträge zum Kollektivarbeitsrecht. Durch hochspezialisiertes Fachwissen bieten wir Ihnen die Lösung Ihrer Probleme in allen rechtlichen Bereichen des Arbeitslebens an. Wir wägen mit Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos ab, ob eine außergerichtliche Beratung und Vertretung reicht oder ob wir den gerichtlichen Weg mit allen notwendigen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht beschreiten. In unserer Kanzlei können Sie sich auf Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verlassen, die durch die Weiterqualifizierung zum Fachanwalt die besonderen Fachkenntnisse durch Prüfungen nachgewiesen haben und sich ständig weiterbilden. Der Fachanwaltstitel wird hier vorausgesetzt oder ist zumindest in angemessener Zeit zu erlangen. Unsere arbeitnehmerorientierte Ausrichtung und Verhandlungsstärke ist in unzähligen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie kollektivrechtlichen Einigungsstellenverfahren, Kontroversen mit Arbeitgebern und ihren Verbänden und Beschlussverfahren - auch überregional - erprobt und anerkannt. Hier schätzen wir insbesondere die gute Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und arbeitnehmerorientierten Wirtschaftsprüfern. Unser spezifisches Wissen im Insolvenzfall eines Unternehmens gerade in letzter Zeit ist für Betriebsräte und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Durchsetzung ihrer Belange eine schnelle Hilfe. Zudem gehören wir der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte an, um eine effektive Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in der gesamten Bundesrepublik zu organisieren. Unsere Kanzlei lädt regelmäßig einmal im Jahr zum „Kanzleigespräch“ die kollegialen Interessenvertretungen zu interessanten Themen und Kultur ein, um ein Netzwerk von Betriebs-, Personalräten und Mitarbeitervertretungen im Ruhrgebiet und darüber hinaus zu fördern. 1992 51.5147496,7.4654157 Standort Kampstraße 4A 44137 Dortmund Nordrhein-Westfalen / Deutschland 0231 / 39 63 01 -0 0231 / 822014arbeitsrecht@ingelore-stein.dewww.ingelore-stein.de Impressum × Impressum - Rechtsanwältin Ingelore Stein ImpressumKanzlei für ArbeitsrechtIngelore SteinKampstr. 4a (Krügerpassage)44137 DortmundTelefon: 0231 / 39 63 01 -0Telefax: 0231 / 82 20 14E-Mail: arbeitsrecht@ingelore-stein.deHomepage: www.ingelore-stein.deInhaberin: Rechtsanwältin Ingelore SteinUst.-IdNr.: DE220390979 Information gemäß EU-RechtSämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.Zuständige RechtsanwaltskammerRechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk HammOstenallee 1859063 HammTelefon: 02381 / 98 50-00Telefax: 02381 / 98 50-50E-Mail: info@rak-hamm.deHomepage: www.rak-hamm.deUnsere anwaltliche Tätigkeit unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO): für Altfälle Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der BundesrechtsanwaltskammerDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind bei dem HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover haftpflichtversichert. Der räumliche Geltungsbereich umfasst mindestens die Bundesrepublik Deutschland.Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß §73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de),E-Mail: schlichtungsstelle@brak.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind nicht bereit, sich einem Schlichtungsverfahren zu unterziehen. ×