DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff Rechtsanwälte Pribilla Kaldenhoff Negm zu den Beiträgen Rechtsgebiete Baurecht (öffentliches) Bodenrecht (öffentliches) Erbrecht Grundstücksrecht Immobilienrecht Nachlassregulierung Planungsrecht Wirtschaftsstrafrecht Sprachen Englisch 0221 / 86 06 06 0 o. 51 52 63 0221 / 86 06 06 21 c.kaldenhoff@prikalneg.de www.prikalneg.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. Ihre E-Mail Adresse:(*) Eigene Narichten (optional): Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff, ich habe Ihren Anwaltseintrag beim Deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) gesehen und bin an einer Online Erstberatung interessiert. Mit freundlichen Grüßen × E-Mail senden Schließen ×Ihre Bewertung Um Ihre Bewertung abgeben zu können, benötigen wir einige Angaben. Anrede Herr Frau Vorname Nachname E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse wiederholen Sicherheitsüberprüfung (Spam-Schutz) False Neues Bild Bitte tragen Sie die oben im Bild dargestellten Zeichen in das folgende Feld ein: Ihre persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten keine Werbung. Ihre Bewertung wird anonym veröffentlicht. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bewertung verwendet. Ihr vollständiger Vor- und Nachname wird an den von Ihnen bewerteten Anwalt übermittelt, damit dieser die Zuordnung zu einem Mandat prüfen und die Bewertung kommentieren kann. Bewertungslink anfordern Biografie Christian Kaldenhoff Rechtsanwälte Pribilla Kaldenhoff Negm weitere Anwälte der Kanzlei: RA Sami Negm-Awad RA Amin Negm-Awad Die Kanzlei kann auf eine nahezu hundertjährige Tradition zurückblicken. Namen bekannter Anwälte wie Servatius und Pribilla finden sich in Geschichte der Kanzlei. Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff übernahm die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Pribilla und entwickelte die Kanzlei weiter. Seit 1995 besteht die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Sami Negm-Awad, der sich speziell individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen widmet. Wir beraten individuell, ganzheitlich und zugewandt. Unser Blick geht vom Mandanten aus auf das Recht, nicht umgekehrt. Wir klären nicht nur die Rechtslage, wir erklären sie auch. Wir denken nicht nur juristisch, sondern berücksichtigen bei der Wahl der geeigneten Strategie die psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Folgen. Wir zeigen die verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Problemlösung auf und wählen mit dem Mandanten die für ihn passende Lösung. Lösungen von der Stange verbieten sich nach unsere Ansicht, weil zwei Mandanten - selbst, wenn sie dasselbe Problem haben - doch ganz unterschiedliche persönliche Lösungen brauchen. 5384 50.9443619,6.9395122 Standort Goebenstr. 3 50672 Köln Nordrhein-Westfalen / Deutschland 0221 / 86 06 06 0 o. 51 52 63 0221 / 86 06 06 21c.kaldenhoff@prikalneg.dewww.prikalneg.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff Impressum Angaben gem. § 6 TDG Rechtsanwälte Pribilla Kaldenhoff Negm Dr. jur. Hans Pribilla II (1940-1995), Christian Kaldenhoff*, Sami Negm-Awad*, Amin Negm-Awad zugelassen beim Amts- und Landgericht Köln * auch zugelassen beim Oberlandesgericht Köln Goebenstrasse 3 50672 Köln Tel.: 0221 / 515263 Tel.: 0221 / 8606060 Fax: 0221 / 5101145 http: www.PriKalNeg.de Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in Deutschland verliehen. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der folgenden Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln Riehler Straße 30, D-50668 Köln Tel.: 0221/97 30 10-0 Fax: 0221/97 30 10-50 E-Mail: rechtsanwaltskammer-koeln@t-online.de Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts zuerkannt. Wir unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und des RVG vom 5. Mai 2004 (BGBl I 2004, 718, 788) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. ×