0 0 Rechtsanwalt Christopher Nagel Rechtsanwälte Nagel & Kollegen Fachanwalt für Familienrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Forstwirtschaftsrecht Jagdrecht Landwirtschaftsrecht Nachlassregulierung Steuerrecht Bürozeiten Montag 08:00 - 18:00 none - Dienstag 08:00 - 18:00 none - Mittwoch 08:00 - 13:00 none - Donnerstag 08:00 - 18:00 none - Freitag 08:00 - 18:00 none - sowie nach Vereinbarung (0 51 53) 80300-0 (0 51 53) 80300-29 info@nagelundkollegen.de www.nagelundkollegen.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Christopher Nagel zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Christopher Nagel bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. Ihre E-Mail Adresse:(*) Eigene Narichten (optional): Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Christopher Nagel, ich habe Ihren Anwaltseintrag beim Deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) gesehen und bin an einer Online Erstberatung interessiert. Mit freundlichen Grüßen × E-Mail senden Schließen ×Ihre Bewertung Um Ihre Bewertung abgeben zu können, benötigen wir einige Angaben. Anrede Herr Frau Vorname Nachname E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse wiederholen Sicherheitsüberprüfung (Spam-Schutz) False Neues Bild Bitte tragen Sie die oben im Bild dargestellten Zeichen in das folgende Feld ein: Ihre persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten keine Werbung. Ihre Bewertung wird anonym veröffentlicht. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bewertung verwendet. Ihr vollständiger Vor- und Nachname wird an den von Ihnen bewerteten Anwalt übermittelt, damit dieser die Zuordnung zu einem Mandat prüfen und die Bewertung kommentieren kann. Bewertungslink anfordern Biografie Christopher Nagel geb. 1968 landwirtschaftliche Ausbildung von 1990 bis 1992 Rechtsanwalt seit 1999 Notar seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht seit 2006 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg/im Breisgau und Leipzig Referendariat beim OLG Naumburg Verheiratet, 3 Kinder Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte: Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Landwirtschaftsrecht und Steuerrecht Rechtsanwälte Nagel & Kollegen Eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung, sowie die optimale und zielsichere Interessenvertretung unserer Mandanten sind Ziel und Maßstab unserer Arbeit. 5564 52.0670976,9.5861654 Standort Hauptstr.9 31020 Salzhemmendorf Niedersachsen / Deutschland (0 51 53) 80300-0 (0 51 53) 80300-29info@nagelundkollegen.dewww.nagelundkollegen.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Christopher Nagel Impressum Die Berufsträger der Kanzlei Nagel und Kollegen führen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt. Christopher Nagel führt außerdem die Berufsbezeichnung Notar. Alle Rechtsanwälte und der Notar sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle bzw. der Notarkammer Celle. Für die Berufsausübung maßgeblich sind folgende Gebühren- und Berufsordnungen: Bundesrechtsanwaltsordnung sowie die Bundesnotarordnung Berufsordnung für Rechtsanwälte Fachanwaltsordnung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie die Kostenordnung für Notare Rechtsanwaltskammer-Celle Notarkammer Celle Anbieter i.S.d. § 5 I TMG Rechtsanwaltskanzlei Grützmacher, von Wendorff, Nagel Hauptstr.9 31020 Salzhemmendorf Tel.: (0 51 53) 80300-0 Fax: (0 51 53) 80300-29 eMail: info@nagelundkollegen.de USt-Ident-Nr.: 22/232/39506 (FA Hameln) Inhaltliche Gestaltung: Christopher Nagel Allgemeine Nutzungshinweise Wir weisen darauf hin, dass die Informationen auf dieser Homepage lediglich allgemeiner Natur sind. Sie stellen keine anwaltliche Beratung dar (juristischer oder anderer Art). Die Rechtsanwaltskanzlei Nagel & Kollegen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Informationen auf dieser Homepage. Die Bereitstellung von Informationen auf dieser Homepage begründet kein Mandatsverhältnis. Durch Übersendung von Emails und unterschriebenen Vollmachten wird ein Mandatsverhältnis ebenfalls nicht begründet, es sei denn, es wird ausdrücklich durch uns bestätigt. ×