DeutschTürkçe 100 2 Rechtsanwalt Kadir Akduman Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Akduman Fachanwalt für Familienrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Familienrecht Insolvenzrecht Verkehrsrecht Zivilrecht Bürozeiten Montag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Dienstag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 none - Donnerstag none - 14:00 - 17:00 Sprachen Türkisch 0721 / 160 896 08 0721 / 160 896 13 kadir@akduman.info www.kanzlei-akduman.de Kontakt speichern Teilen Bewerten Bewertungen ansehen 5 Alles super gelaufen Bewertung von M. E. am 12.04.2024 Alles super gelaufen Antwort von Rechtsanwalt Kadir Akduman none 3 5 Fleißig, kompetent und mit eigener Strategie Bewertung von R. A. am 08.01.2024 Ich habe langen Weg mit Rechtsanwalt Herr Akduman durchgegangen. Angefangen mit Scheidung beenden mit mehreren Gerichte inkl. Gericht mit Oberlandesgericht Karlsruhe. All das hat mich Herr Akduman begleitet und vertretet. Eins sage ich zuerst war ich skeptisch über seine Strategie aber jetzt vollst überzeugt. Seine Erfahrung und Kompetenz hat es zum vollen Erwiesen. Er war mit mir sehr geduldig, hat mich sehr motiviert und Hoffnung gegeben. Er hat viel Zeit mir geschenkt, immer rechtzeitig reagiert und gehandelt. War jedesmal zum Gespräch bereit und zwar in kurze Zeit. Die Unterlagen waren immer korrekt und persönlich an mich zugeschickt. Ich bin ihm sehr dankbar und ich weiss, ich kann ihn jedem, der in Scheidung steht empfehlen. Vielen Dank Herr Akduman für alles was Sie für mich gemacht haben. Mit besten Gruß Herr Rotari Antwort von Rechtsanwalt Kadir Akduman none 3 Anwalt per Klick Rechtsanwalt Kadir Akduman bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Wenn die Ehe gescheitert und die Scheidung unumgänglich ist, sollten Sie sich bereits vor der Trennung anwaltlich beraten lassen. Denn bereits mit der Trennung entstehen Rechte und Pflichten. Eine Abwarten kann hier bereits mit rechtlichen und materiellen Einbußen verbunden sein. Veröffentlichungen Die Scheidungsanerkennung in der Türkei Obwohl das Thema "Scheidungsanerkennung in der Türkei" bei fast allen in Deutschland ausgesprochenen Scheidungen türkischer Staatsangehöriger von Bedeutung ist und damit eine hohe Praxisrelevanz aufweist, verkennen viele Scheidungswillige die Bedeutung dieses Themas. Viele glauben auch, dass eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung automatisch den türkischen Behörden mitgeteilt wird und damit die Scheidung auch in der Türkei vollzogen sei. Dies ist bekanntlich ein Irrglaube. Denn weder erfolgt zwischenstaatlich eine Scheidungsmitteilung, noch wird die Scheidung automatisch auch in der Türkei vollzogen. Vielmehr hat die in Deutschland erfolgte Scheidung keine Bindungswirkung für die Türkei. Die türkischen Staatsangehörigen müssen das deutsche Scheidungsurteil in der Türkei mittels eines gerichtlichen Verfahrens anerkennen lassen. Erst aufgrund des türkischen Anerkennungsurteils können Änderungen im Personenstandsregister (nüfüs) veranlasst werden. Erst dann ist die Scheidung auch in der Türkei vollzogen. Erst dann kann wiedergeheiratet werden. Mitunter kann es sehr hilfreich sein, bereits während des Scheidunsgverfahrens Vorkehrungen für einen reibungslosen und vor allem zeitsparenden Ablauf des Anerkennungsverfahrens zu treffen. Insbesondere sollte das Thema bereits frühzeitig angesprochen werden und erforderliche Vollmachten auch von der Gegenseite eingeholt werden. Für das Scheidungsanerkennungsverfahren in der Türkei sind zunächst diverse Unterlagen erforderlich: a. der deutsche Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk b. die Apostille c. eine Übersetzung des Scheidungsbeschlusses mit Apostille d. die notarielle Beglaubung der Übersetzung e. eventuell notariell beglaubigte Prozessvollmachten Das Anerkennungsverfahren muss in der Türkei eingeleitet werden. Die Dauer hängt davon ab, ob beide Parteien anwaltlich vertreten sind (3 Monate) oder nicht (bis zu 2 Jahre). Die Kosten für Gericht, Rechtsanwälte, Apsotillen, Übersetzungen, Vollmachten belaufen sich auf ca. 1.500 €. Prozesskostenhilfe gibt es für dieses Verfahren nicht. Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Akduman Kanzleivideo 3753 49.0102675,8.3997461 Standort Herrenstraße 14 76133 Karlsruhe Baden-Württemberg / Deutschland 0721 / 160 896 08 0721 / 160 896 13kadir@akduman.infowww.kanzlei-akduman.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Kadir Akduman I M P R E S S U M Impressum und Informationen nach der Dienstleistung-Informationspflichten -Verordnung (DL-InfoV): Anbieter nach § 5 TMG (Telemediengesetz)/ § 10 MDStV (Mediendienststaatsvertrag) Rechtsanwalt Kadir Akduman Reinhold-Frank-Str.54 76133 Karlsruhe Tel: 0721 160 896 08 Fax: 0721 160 896 13 Email: kadir@akduman.info Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE260571332 Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt der Seiten ist Rechtsanwalt Kadir Akduman, Reinhold-Frank-Str.54, 76133 Karlsruhe Rechtsanwalt Kadir Akduman ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen als Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.Die gesetzliche Berufsbezeichnung heißt "Rechtsanwalt" und wurde in Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Str. 72 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/25340 Fax: 0721/26627 Internet: www.rak-karlsruhe.de Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Berufshaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karslruhe oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de. Kommunikation per E-Mail Wenn wir eine Email von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per Email einverstanden sind,sofern Sie dieser Form der Kommunikation nicht ausdrücklich widersprechen. 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