0 0 Rechtsanwalt Michael Doll Kanzlei Schrön, Trommsdorff, Beckert Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Schadenrecht Strafrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht 07441/91810 07441/918171 info@rechtsanwaelte-freudenstadt.de www.rechtsanwaelte-freudenstadt.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Michael Doll zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Michael Doll bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. Ihre E-Mail Adresse:(*) Eigene Narichten (optional): Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Michael Doll, ich habe Ihren Anwaltseintrag beim Deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) gesehen und bin an einer Online Erstberatung interessiert. 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Bewertungslink anfordern Biografie Michael Doll Fachanwalt für StrafrechtFachanwalt für Verkehrsrecht Persönliches Statement Rechtsanwalt Doll, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und kämpft als erfahrener Strafverteidiger für Ihre Rechte. Er setzt sich für ein faires, prozessordnungsgemäßes Verfahren ein. Je früher die Verteidigung beginnt, umso größer sind die Möglichkeiten, möglichst schon im Ermittlungsverfahren eine durchdachte Strategie zu entwickeln. Spätestens nach Anfordern der amtlichen Ermittlungsakte weiß der Verteidiger, über welches Wissen die Ermittlungsbehörden verfügen. Darüber hinaus überwacht er für Sie die gerade in Strafsachen einzuhaltenden kurzen Fristen, damit Ihnen nicht schon im Falle einer Fristversäumnis nicht mehr gut zu machende Nachteile entstehen.Rechtsanwalt Doll vertritt Sie auch als Opferbeistand oder im Rahmen der Nebenklage. Die Opferrechte wurden in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ständig verbessert. Rechtsanwalt Doll kann Sie darüber beraten, welche Rechte Ihnen zustehen. Oft lassen sich zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Zahlung von Schmerzensgeld, schon im Strafprozess durchsetzen, ohne dass dann noch ein Zivilprozess durchgeführt werden müsste (sog. Adhäsion). Nicht selten kann man auch erwirken, dass Opfer in der mündlichen Hauptverhandlung nicht noch einmal aussagen müssen.Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Doll stellt das Verkehrsrecht dar. Er hat in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts umfassende Erfahrungen gesammelt.Im Verkehrszivilrecht reguliert Rechtsanwalt Doll für Sie die Folgen von Verkehrsunfällen. Unterschätzen Sie nicht, mit wem Sie es auf der Gegenseite zu tun haben. Der Umgang mit Haftpflichtversicherungen gestaltet sich oft schwierig. Kennen Sie sämtliche Schadenspositionen, die Sie geltend machen können? Beachten Sie dabei nicht die Feinheiten in Bezug auf jede einzelne Schadensposition, sind Kürzungen Ihrer Ansprüche oft vorprogrammiert. Nutzen Sie dabei die Chance, einen Rechtsanwalt unentgeltlich an Ihrer Seite zu haben. Viele wissen nicht, dass die Rechtsanwaltsgebühren im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls als eigene Schadensposition von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen.Ein weiterer Bereich des Verkehrszivilrechts stellt das Autokaufrecht dar. Haben Sie einen Gebrauchtwagen erworben, der nicht das hält, was Sie sich versprochen haben? Es gibt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, deren Anwendung wiederum unterschiedlichste Voraussetzungen haben. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Doll über die in Ihrem Fall in Betracht kommenden Regelungsmöglichkeiten informieren. Auch hier gilt es, nicht zu zögern, da oft bereits mit der Fahrzeugübergabe wichtige Fristen zu laufen beginnen, die man einhalten sollte, um seine Rechte umfassend geltend machen zu können.Im Verkehrsstrafrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Doll dabei, die richtigen Schritte im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zu machen (s.o. unter Strafrecht). Geht es um den Führerschein, steht regelmäßig eine Menge auf dem Spiel. Es gilt also, sich über seine Rechte und Möglichkeiten so früh wie möglich umfassend zu informieren.Wirft man Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Abstandsunterschreitung oder einen Rotlichtverstoß vor, geht es um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die hohe Bußgelder, Punkte im Verkehrszentralregister und Fahrverbote zur Folge haben können. Wie im Strafrecht gilt auch hier: nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Lassen Sie über Ihren Verteidiger die Akte anfordern, um sich danach über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren zu lassen. Nicht immer wurde das eingesetzte Messgerät ordnungsgemäß bedient oder liegt ein gültiger Eichschein vor.Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es regelmäßig um führerscheinrechtliche Fragen. Haben Sie zu viele Punkte im Verkehrszentralregister? Hat sich die Verwaltungsbehörde mit Ihnen in Verbindung gesetzt? Verlangt die Führerscheinstelle die Beibringung einer MPU oder wird mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gedroht? Rechtsanwalt Doll steht Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Verfügung. Kanzlei Schrön, Trommsdorff, Beckert weitere Anwälte der Kanzlei: RA Hans-Bernd Beckert RA Michael Trommsdorff Die Rechtsanwaltskanzlei Schrön | Trommsdorff | Beckert wurde 1962 durch Herrn Rechtsanwalt Hans-H. Schrön in Freudenstadt als Einzelkanzlei gegründet. Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Kanzlei kontinuierlich vergrößert, weiter entwickelt und sich in Freudenstadt und Umgebung als eine der führenden Kanzleien einen Namen gemacht. Unser Team von Anwälten und Fachanwälten, spezialisiert auf unterschiedliche Rechtsgebiete, vertritt Ihre Interessen individuell, umfassend und engagiert; sowohl bei der kontinuierlichen Betreuung Ihrer Firma, wie auch beim Forderungsinkasso oder Ihren ganz privaten Angelegenheiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz, die wir durch laufende Fortbildung, insbesondere auf unseren Schwerpunktgebieten sichern. Unsere Kanzlei ist Mitglied in der AdvoUnion, der größten Vereinigung von Korrespondenzanwälten, die in ganz Deutschland, aber auch im europäischen Ausland und in den USA tätig sind. Wir sind darüber hinaus Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und engagiert in zahlreichen Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins sowie als Referenten bei Veranstaltungen zur Rechtsfortbildung. 4269 48.4628503,8.41301 Standort Schulstraße 23 72250 Freudenstadt Baden-Württemberg / Deutschland 07441/91810 07441/918171info@rechtsanwaelte-freudenstadt.dewww.rechtsanwaelte-freudenstadt.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Michael Doll Impressum Anbieterkennzeichnungspflicht gemäß Telemediengesetz (TMG)/ RundfunkStaatsVertrag (RStV) / Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) Rechtsanwaltskanzlei Schrön • Trommsdorff • Beckert Schulstraße 23 72250 Freudenstadt Tel. +49(0)7441 / 91 81 – 0 Fax +49(0)7441 / 91 81 – 71 E-Mail: info@rechtsanwaelte-freudenstadt.de USt.-ID-Nr: DE 144211548 Rechtsform: Die Rechtsform als Kanzlei Schrön • Trommsdorff • Beckert ist eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Gesellschafter: Michael Trommsdorff Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht Hans-Bernd Beckert Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Angestellte Rechtsanwälte: Michael Doll, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Berufsbezeichnung: Die gesetzliche Berufsbezeichnung gemäß § 5 I Nr. 5b TMG der in der Kanzlei tätigen Anwälte lautet: 'Rechtsanwalt' und wurde den Anwälten in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen www.rak-tuebingen.de berufsrechtliche Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden. Berufshaftpflichtversicherung: Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro zu unterhalten (§ 51 BRAO). Die Rechtsanwälte Trommsdorff und Beckert sind bei der HDI Gerlingen Firmen- und Privat Versicherungs-AG, Postfach 102464, 50464 Köln, Rechtsanwalt Doll bei der Gothaer Allg. Versicherungs-AG, Gothaer Alee 1, 50969 Köln berufshaftpflichtversichert. Geltungsbereich: Die jeweilige Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland (der BRD) und erstreckt sich auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten. Sie genügt damit den Bestimmungen des § 51 BRAO ×