DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwalt Paul Kock Anwaltskanzlei Paul Kock Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Erbrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Strafrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Sprachen Englisch 04491/934680 04491/9346820 info@paulkock.de www.paulkock.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Paul Kock zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Paul Kock bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Paul Kock Anwaltskanzlei Paul Kock weitere Anwälte der Kanzlei: RAin Klara Hespe 4535 53.01912,7.8566605 Standort Am Alten Hafen 4 26169 Friesoythe Niedersachsen / Deutschland 04491/934680 04491/9346820info@paulkock.dewww.paulkock.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Paul Kock IMPRESSUMInformationspflichten nach § 5 TMG, der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)und weitere Hinweise KontaktPaul Kock – Rechtsanwälte und NotarAm Alten Hafen 4, 26169 FriesoytheTel. (0 44 91) 93 468-0, Fax (0 44 91) 93 468-20E-Mail: info@paulkock.de, www.paulkock.deKanzleianschrift im Sinne des § 31 BRAO i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 BORA für den RechtsanwaltPaul Kock (Rechtsanwalt und Notar). Berufsbezeichnungen und zuständige KammernDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Paul Kock – Rechtsanwälte und Notare führen die gesetzliche Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” im Hinblick auf die gleichlautende Berufsbezeichnung in anderen deutschsprachigen EU-Ländern mit dem Zusatz “Bundesrepublik Deutschland”.Die Rechtsanwältinnen und die Rechtsanwälte der Kanzlei Paul Kock – Rechtsanwälte und Notare gehören der folgenden Kammer an: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 / 925430.Rechtsanwalt Paul Kock führt zusätzlich die Berufsbezeichnung „Notar“, ernannt im Namen des Landes Niedersachsen durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg, Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Aufsichtsbehörde für die vorgenannten Notare ist der Präsident des Landgerichts Oldenburg, Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg; zuständige Kammer der vorgenannten Notare ist die Notarkammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg. Berufsrechtliche Regelungen der Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteFür die Tätigkeit als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),Berufsordnung (BORA),Fachanwaltsordnung (FAO),Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).Die Inhalte der aufgeführten Regelungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de in der Rubrik “Für Anwälte“ unter dem Menüpunkt „Berufsrecht”. Berufsrechtliche Regelungen der NotareDie Tätigkeit als Notar ist in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt:Bundesnotarordnung,Beurkundungsgesetz,Richtlinien der Notarkammer Oldenburg,Dienstordnung für Notare,Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare,für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs der "Europäische Standeskodex".Diese Regelungen sind einsehbar und abrufbar unter http://www.bnotk.de, Rubrik „Der Notar“, Menüpunkt „Berufsrecht“. Vergütung und Gebühren der Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteInformationen über Vergütung und Gebühren stehen Ihnen unter http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/ zur Verfügung. Die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Gegenstandswert nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Anstelle der gesetzlichen Regelungen kann im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Über Details informieren wir Sie gerne auf Nachfrage. 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