DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwalt Roger Ketzer Kanzlei Jung und Ketzer Fachanwalt für Familienrecht zu den Beiträgen Online Video Beratung möglich Rechtsgebiete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Gaststättenrecht Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Mietrecht Neue Medien Schadenrecht Vertragsrecht Wettbewerbsrecht Wohnungseigentumsrecht Sprachen Englisch 0261 / 3002918 0261 / 9141555 ketzer@jk-recht.de www.jk-recht.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Roger Ketzer zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Roger Ketzer bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Roger Ketzer Herr Rechtsanwalt Roger Ketzer wurde 1972 in Simmern/Hunsrück geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz. Als Rechtsreferendar war er dem Oberlandesgericht Koblenz zugewiesen und vertiefte u. a. bei der IHK Koblenz seine Kenntnisse im Ausbildungsschwerpunkt Wirtschaftsrecht. Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2001 ist er in unserer Kanzlei tätig. Diese nahm ihn wegen herausragender Tätigkeiten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht im Jahre 2005 als Partner auf. Inzwischen wurde ihm aufgrund seiner intensiven Kenntnisse und Tätigkeiten im Familienrecht die Fachanwaltschaft verliehen. Er ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein und gehört seit 2004 der Arbeitsgemeinschaft Familien – und Erbrecht an. Tätigkeitsschwerpunkte neben der Fachanwaltschaft Familienrecht sind: – Vertragsrecht – Miet- und WEG Angelegenheiten – Schadensersatzrecht – Erbrecht. Herr Ketzer ist daneben seit 2014 auch Geschäftsführer des Haus- und Grundvereins in Boppard und berät über 500 Mitglieder rund um Fragen im Immobilien- und Mietrecht. Kanzlei Jung und Ketzer weitere Anwälte der Kanzlei: RAin Sandra Jung Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1997 ist ein wesentliches Standbein unserer beruflichen Tätigkeit die bundesweite Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten in allen ihren Facetten. Dazu gehört nicht nur die konsequente und kompetente Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten in allen Verfahrensstadien, sondern auch die Begleitung unserer Mandanten in der Strafvollstreckung, wie z.B. das Stellen von Anträgen nach § 35 BtmG („Therapie statt Strafe“), oder die Verteidigung im Maßregelvollzug gem. §§ 63, 64, 66 StGB. Bei Verhaftungen oder Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen durch die Ermittlungsbehörden sind wir die ganze Woche über rund um die Uhr über unsere Notrufnummer 0172/6500350 erreichbar und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Abgerundet wird das Angebot durch Beratung und Vertretung unserer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, hier insbesondere im Vertragsrecht (Kauf-, Miet-, Darlehens-, Werkvertrag, etc.), Schadensersatzrecht sowie im Erb- und Familienrecht. Herr RA Ketzer vertritt hier sowohl Privat- als auch Firmenmandanten und ist aufgrund seiner Erfahrung gerade auch in gerichtlichen Verfahren stets ein sicherer Partner an Ihrer Seite. Wir verstehen uns dabei als Kommunikator, der es dem Mandanten ermöglicht, die rechtlichen Zusammenhänge nachzuvollziehen, um auf einer hinreichenden Basis gemeinsam Entscheidungen zu treffen. So stellen wir Ihre Interessenverfolgung sicher und begegnen Ihnen stets auf Augenhöhe. Ein zusätzlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung im Pferderecht, entstanden aus dem privaten Hobby der Freizeitreiterei und der Pferdehaltung. Wir stehen Ihnen professionell in allen rechtlichen Belangen zur Seite und beraten Sie motiviert und kompetent über Ihre Rechte besonders in schwierigen Lebenssituationen, die strafrechtliche oder familienrechtliche Probleme naturgemäß mit sich bringen. Unserem eigenen Anspruch werden wir mit hohem persönlichem Einsatz und Fachkompetenz gerecht. 3392 50.35446,7.59752 Standort Friedrich-Ebert-Ring 6 56068 Koblenz Rheinland-Pfalz / Deutschland 0261 / 3002918 0261 / 9141555kanzlei@jk-recht.dewww.jk-recht.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Roger Ketzer Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz – TMG; nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag:Inhaltlich Verantwortlicher: Roger Ketzer, Friedrich Ebert Ring 6, 56068 KoblenzBerufsbezeichnung:Rechtsanwälte des deutschen Rechts, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.Zugehörig zur Rechtsanwaltskammer Koblenz als Aufsichtsbehörde unter www.rakko.de sind: Sandra Jung, Roger Ketzer, Friedrich-Ebert-Ring 6, 56068 Koblenz, Telefon +49 261. 3 00 29 18, Fax +49 261. 9 14 15 55, Email kanzlei@jk-recht.deTätigkeit nach den geltenden Bestimmungen der Bunderechtsanwaltsordnung (BRAO),Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Standesregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft(CCBE). Die geltenden Regelungen sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ wiedergegeben.Informationen zur alternativen Streitbeilegung:Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odrWir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Jeder unserer Rechtsanwälte unterhält gemäß § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 250.000 Euro. Dies ist die R+V Versicherung, www.ruv.de und für Herrn Rechtsanwalt Ketzer die Allianz Versicherung, www.allianz.de.Der Versicherungsschutz besteht im räumlichen Bereich wie folgt:Deutschland, Europäisches Ausland:Versichert sind Haftungsansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischen Recht und des Rechtsanwaltes vor europäischen Gerichten.Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen für Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros. ×