DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwalt Sami Negm-Awad Rechtsanwälte Pribilla Kaldenhoff Negm zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht Produkthaftungsrecht Strafrecht Zivilrecht Sprachen Englisch 0221 / 86 06 06 0 o. 51 52 63 0221 / 86 06 06 21 s.negm@PriKalNeg.de www.prikalneg.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Sami Negm-Awad zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Sami Negm-Awad bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Sami Negm-Awad Geburtsdatum: 03.08.19631983 Abitur1983-1989 Jurastudium an der Universität zu Köln1989 1. juristische Staatsexamen1986-1990 Freier Mitarbeiter in Kölner RechtsanwaltssozietätSeit 1990 Dozent für Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden, Jena, Köln und Aachen1990-1991 Sachbearbeiter im Dezernat Allgemeine Verwaltung und Personalverwaltung bei den medizinischen Einrichtungen der Universität zu Köln mit den Aufgabenfeldern Schadens-, Arzthaftungs-, Straßenverkehrs- und Arbeitsrecht.1991-1994 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht KölnSeit 1992 Dozent für Zivilrecht, Staatsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht am Institut für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, HildenSeit 1993 Dozent für Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht beim Reichsverband für Arbeitsstudien (REFA) in Halle/ Saale und Dortmund1994 2. juristisches StaatsexamenSeit 1994 Gründung und Leitung einer Rechtsanwaltskanzlei in Köln mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht1994 - 1995 Repetitor für Staatsrecht beim Repetitorium Hemmer1995 - 1998 Projektleiter "Gesundheitsrecht“ zur Ausarbeitung einer bundesweiten Weiterbildungsmaßnahme ("Krankenhausmanagement“) für einen international tätigen BildungsträgerSeit 1995 Dozent für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht an der Caritas-Akademie Köln-Hohenlind1997 - 2016 Dozent für Arbeitsrecht in der Ausbildung zum Personalfachkaufmann/-frau bei der Industrie- und Handelskammer zu KölnSeit 2005 Prüfer der Industrie- und Handelskammer zu Köln für die mündliche und schriftliche Abschlussprüfung zum Personalfachkaufmann/-frauSeit 1998 Dozent für die Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) im Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln2000 - 2008 Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln für die Fächer Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht06.05.2004 Zulassung beim Oberlandesgericht Köln2007 Mitautor des EUROFORUM Management-Lehrganges "Juristisches Fachwissen für die Assistenz"Seit 2007 Dozent für Ausbildungsrecht bei der Akademie für innovatives AusbildungsmanagementSeit 2008 Dozent für Arbeitsrecht bei CompendiumPlus Institut für Weiterbildung2008 Mitautor des EUROFORUM Management-Lehrganges "Auszubildende erfolgreich führen, fördern, fordern"Seit 2009 Referent für Arbeitsrecht beim Verlag DashöferSeit 2009 Referent für Produkthaftungsrecht und Arbeitsrecht bei der IntegrataArbeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Allgemeines Zivilrecht, zivilrechtliche und strafrechtliche Produkthaftung Rechtsanwälte Pribilla Kaldenhoff Negm weitere Anwälte der Kanzlei: RA Christian Kaldenhoff RA Amin Negm-Awad Die Kanzlei kann auf eine nahezu hundertjährige Tradition zurückblicken. Namen bekannter Anwälte wie Servatius und Pribilla finden sich in Geschichte der Kanzlei. Rechtsanwalt Christian Kaldenhoff übernahm die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Pribilla und entwickelte die Kanzlei weiter. Seit 1995 besteht die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Sami Negm-Awad, der sich speziell individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen widmet. Wir beraten individuell, ganzheitlich und zugewandt. Unser Blick geht vom Mandanten aus auf das Recht, nicht umgekehrt. Wir klären nicht nur die Rechtslage, wir erklären sie auch. Wir denken nicht nur juristisch, sondern berücksichtigen bei der Wahl der geeigneten Strategie die psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Folgen. Wir zeigen die verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Problemlösung auf und wählen mit dem Mandanten die für ihn passende Lösung. Lösungen von der Stange verbieten sich nach unsere Ansicht, weil zwei Mandanten - selbst, wenn sie dasselbe Problem haben - doch ganz unterschiedliche persönliche Lösungen brauchen. 5384 50.9443619,6.9395122 Standort Goebenstr. 3 50672 Köln Nordrhein-Westfalen / Deutschland 0221 / 86 06 06 0 o. 51 52 63 0221 / 86 06 06 21c.kaldenhoff@prikalneg.dewww.prikalneg.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Sami Negm-Awad Impressum Angaben gem. § 6 TDG Rechtsanwälte Pribilla Kaldenhoff Negm Dr. jur. Hans Pribilla II (1940-1995), Christian Kaldenhoff*, Sami Negm-Awad*, Amin Negm-Awad zugelassen beim Amts- und Landgericht Köln * auch zugelassen beim Oberlandesgericht Köln Goebenstrasse 3 50672 Köln Tel.: 0221 / 515263 Tel.: 0221 / 8606060 Fax: 0221 / 5101145 http: www.PriKalNeg.de Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in Deutschland verliehen. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der folgenden Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln Riehler Straße 30, D-50668 Köln Tel.: 0221/97 30 10-0 Fax: 0221/97 30 10-50 E-Mail: rechtsanwaltskammer-koeln@t-online.de Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts zuerkannt. Wir unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und des RVG vom 5. Mai 2004 (BGBl I 2004, 718, 788) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. ×