0 0 Rechtsanwalt Werner Ludwig Hogrefe Kanzlei Hogrefe Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Bankrecht Insolvenzrecht Kassenarztrecht Steuerrecht 07138 / 811 090 07138 / 811 0915 info@kanzlei-hogrefe.de www.kanzlei-hogrefe.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Werner Ludwig Hogrefe zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Werner Ludwig Hogrefe bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Erstellung von zahlreichen Unternehmensbewertungen Freiberuflerpraxen Grundstücken auf Grund von steuerrechtlich zu beurteilenden Firmenübertragungen, Firmengründungen sowie Anteilsübertragungenarbeitsrechtliche Begleitung und Vertragsgestaltungen In den letzten 25 Jahren der anwaltlichen Tätigkeit Recht der Finanzdienstleister das Aufsichtsrecht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beratungen in der Initiierung von Emissionen In diesem Zeitraum erfolgte die Erstellung zahlreicher Emissionsprospekte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jeweils genehmigt wurden. Daraus resultiert eine große Erfahrung im Bereich der Erstellung und Beurteilung von Emissionsprospekten und Kapitalanlagen.Diese Erfahrungswerte, insbesondere die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und finanzmathematischen Überprüfungen der Plausibilität derartiger Prospekte, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Interessenvertretung zahlreicher Schadensersatzklagen von Anlegern gegen verschiedene Fonds, Banken und Initiatoren.Hinzu kommen weitere Tätigkeiten wie die Optimierung im internationalen Steuerrecht, dem englischen Vertragsrecht, dem Internetrecht sowie allgemeines Zivilrecht und Verkehrsrecht Kanzlei Hogrefe Die immer komplexer werdenden Gesetze, Vorschriften und Normen erfordern eine umfassende Beratung, zugeschnitten auf die individuellen und persönlichen Besonderheiten Ihres Falles. Bank- und Kapitalmarktrecht Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Brackenheim Umgebung Heilbronn berate ich Sie über die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen, die Sie zeichnen möchten oder schon vertraglich abgeschlossen haben. Bei der Erstellung einer Neuemission und Firmengründung steht die Kanzlei Ihnen beiseite. Steuerecht Als Fachanwalt für Steuerrecht in Brackenheim Umgebung Heilbronn berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten die diese Geschäftsfelder berühren. Sowohl im Vorfeld, als auch bei der Führung von streitigen Verfahren, stehe ich Ihnen als Berater zur Seite. 7806 49.1665691,9.0597124 Standort Massenbachhausener Straße 64 74193 Schwaigern Baden-Württemberg / Deutschland 07138/811090 07138/8110915info@kanzlei-hogrefe.dewww.kanzlei-hogrefe.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Werner Ludwig Hogrefe Kanzlei HogrefeRechtsanwaltFachanwalt für SteuerrechtFachanwalt für Bank-und KapitalmarktrechtVerantwortlich: Werner Ludwig HogrefeMassenbachhausener Straße 6474193 MassenbachTelefon: 07135 / 936 20-0Telefax: 07135 / 936 20-15USt-IDNr.: DE256400995Mail: info@kanzlei-hogrefe.deVermögendshaftpflichtversicherungbesteht bei Allianz Versicherungs AGPostfach 10900 Berlinzuständige AufsichtsbehördeRechtsanwaltskammer StuttgartTel: 0711/222 155-0Fax: 0711/222 150-11Königstraße 1470173 StuttgartDie für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bis zum 30.06.2004 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit dem 01.07.2004 Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union Aufsichtsbehörden: BRAK Bundesrechtsanwaltskammer RAK – Rechtsanwaltskammer Stuttgart gesetzliche Berufsbezeichnung: Vertretungsberechtigt als Rechtsanwalt an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten ×