0 0 Rechtsanwalt Dr. Werner Wengenroth Anwaltskanzlei Dr. Wengenroth Schliesser Striedter Rechtsanwälte Partnerschaft Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Vertragsrecht Bürozeiten Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 none - Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 02663/3015 02663 3625 w.wengenroth@wengenroth-anwaelte.de wengenroth-anwaelte.de/team/dr-werner-wengenroth Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Dr. Werner Wengenroth zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Dr. Werner Wengenroth bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. Ihre E-Mail Adresse:(*) Eigene Narichten (optional): Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Wengenroth, ich habe Ihren Anwaltseintrag beim Deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) gesehen und bin an einer Online Erstberatung interessiert. Mit freundlichen Grüßen × E-Mail senden Schließen ×Ihre Bewertung Um Ihre Bewertung abgeben zu können, benötigen wir einige Angaben. Anrede Herr Frau Vorname Nachname E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse wiederholen Sicherheitsüberprüfung (Spam-Schutz) False Neues Bild Bitte tragen Sie die oben im Bild dargestellten Zeichen in das folgende Feld ein: Ihre persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten keine Werbung. Ihre Bewertung wird anonym veröffentlicht. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bewertung verwendet. Ihr vollständiger Vor- und Nachname wird an den von Ihnen bewerteten Anwalt übermittelt, damit dieser die Zuordnung zu einem Mandat prüfen und die Bewertung kommentieren kann. Bewertungslink anfordern Biografie Dr. Werner Wengenroth Persönliches Statement 'Was einen außerordentlichen Rechtsanwalt von einem lediglich guten Juristen unterscheidet, ist seine Urteilskraft und sein Geschick. In jedem Disput, in jeder Verhandlung und in jedem Rechtsfall liegt es an dem anwaltlichen Beurteilungsvermögen, das Mögliche zu erkennen und an seinem Geschick, die gesteckten Ziele zu erreichen.' Veröffentlichungen News auf www.wengenroth-anwaelte.de Anwaltskanzlei Dr. Wengenroth Schliesser Striedter Rechtsanwälte Partnerschaft weitere Anwälte der Kanzlei: RA Bernhard Schliesser RA Florian Striedter Wir sind nicht nur gesetzliche Anwälte, sondern auch Strategen und Berater unserer Kunden. Das erfordert hohen Einsatz und Engagement und ist damit die Voraussetzung einer vertrauensvollen Beziehung zu unseren Mandanten. Daneben sind eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung Garanten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 4981 50.5645978,7.9728007 Standort Neustraße 33 56457 Westerburg Rheinland-Pfalz / Deutschland 02663 3013 02663 3625info@wengenroth-anwaelte.dewww.wengenroth-anwaelte.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Dr. Werner Wengenroth Die Inhalte unter dieser Anwaltspräsentation sind ein Angebot der Kanzlei Dr. Wengenroth Schliesser Striedter Rechtsanwälte Partnerschaft Neustraße 33 56457 Westerburg E-Mail: info@wengenroth-anwaelte.de. Die Gesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz, PR 20235. Sämtliche Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen. Verantwortlich für die Inhalte der Website sind Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Wengenroth, Herr Rechtsanwalt Bernhard Schliesser, Herr Rechtsanwalt Florian Striedter, die über die oben genannten Kontaktdaten direkt erreichbar sind. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde ihnen verliehen gemäß § 8 BRAO von der rheinland-pfälzischen Landesjustizverwaltung über die Rechtsanwaltskammer Koblenz Rheinstraße 24 56068 Koblenz Tel: 0261/30 33 5 - 0 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist ebenfalls die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Berufstätigkeit liegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde. Das Berufsrecht der Rechtsanwälte (Bundesrechtsanwaltsordnung, Bundesrechtsanwalts-gebührenordnung, Fachanwaltsordnung, Berufsordnung etc.) ist abrufbar unter: www.brak.de. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Diese bestehen bei folgenden Gesellschaften: RA Dr. Werner Wengenroth: Zürich Versicherung AG, Bonn, RA Bernhard Schliesser: LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G., Münster RA Florian Striedter: LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G., Münster USt.-Identnummer: DE 260 468 919 ×