DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwalt und Notar Markus Krause Notar-Rechtsanwalt-Fachanwalt Markus Krause Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Immobilienrecht Familienrecht Erbrecht Verkehrsrecht Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Forderungseinzug Mietrecht Sportrecht Strafrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Zivilrecht Sprachen Englisch 0231/70095550 0231/70095553 info@krause-anwaelte.de krause-anwaelte.de Kontakt speichern Teilen Anwalt per Klick Rechtsanwalt und Notar Markus Krause bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Markus Krause Notar und Anwaltskanzlei in zweiter Generation in Dortmund.Seit vielen Jahren ist die Rechtsanwaltskanzlei und der Notar Krause ein fester Bestandteil der Kanzleiwelt in Dortmund. Mit einem sehr gut gepflegten Netzwerk und unserer langjährigen Erfahrung kümmern wir uns um die Aufgaben und Fragen unserer Mandantinnen und Mandanten.Nachdem Michael Krause seine Tätigkeit von 1976 an als Partner in der Kanzlei Dr. Kaessmann & Partner in Dortmund ausübte, gründete er ab dem 01.12.1999 im Hause Betenstraße 1 in 44137 Dortmund seine eigene Kanzlei.Im Jahre 2008 übernahm die Kanzlei Krause & Kollegen Herrn Notar a. D. und Rechtsanwalt Norbert Tilmann mit dessen in Dortmund sehr bekannten und bewährten Notar und Anwaltskanzlei Tilmann & Lauber, nachdem Herr Rechtsanwalt und Notar Lauber in den Ruhestand gegangen war.Herr Notar a. D. und Rechtsanwalt Tilmann arbeitete bis zu seinem Ruhestand weiter zur Betreuung seines originären Mandantenstammes und der hinzutretenden Aufgaben in der neuen gemeinsamen Kanzlei für die Kanzlei Krause.Ebenfalls im Jahre 2008 trat Herr Rechtsanwalt Markus Krause LL.M. nach Beendigung seines Jurastudiums der Kanzlei bei und qualifizierte sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Arbeitsrecht. Notar-Rechtsanwalt-Fachanwalt Markus Krause Sie suchen einen Notar/Rechtsanwalt für Ihre privaten oder gewerblichen Fragen? Dann würde ich mich über ein Kennenlernen freuen! Als Notar und Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit meinem Team gerne rund um Ihre Aufgaben und Fragestellungen zur Verfügung. Sie finden uns direkt im Gerichtsviertel der Innenstadt von Dortmund. Unsere Leistungen für Sie: In meiner Kanzlei beraten und begleiten wir Sie bei Ihren privaten und auch gewerblichen Fragen rund um notarielle sowie auch rechtliche Themen. Gerne berate ich Sie in meinen Räumen am Phoenix See in Dortmund oder bei Ihnen vor Ort. Selbstverständlich biete ich Ihnen auch die Möglichkeit einer digitalen Beratung per Videokonferenz. Sprechen Sie uns gerne darauf an! 8096 51.51459,7.47463 Standort Weißenburger Str. 9 44135 Dortmund Nordrhein-Westfalen / Deutschland 0231/70095550 0231/70095553info@krause-anwaelte.dekrause-anwaelte.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt und Notar Markus Krause Markus KrauseNotar | Rechtsanwalt | FachanwaltWeißenburger Str. 944135 DortmundFon +49 231 222 457 0Fax +49 231 700 955 53info@krause-anwaelte.deSteuer-ID: 315/5137/2696Zulassung/AufsichtsbehördeDie in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk HammOstenallee 1859063 HammBundesrepublik DeutschlandFon: +49 2381 985 000Fax: +49 2381 985 050Internet: rak-hamm.deDie in der Kanzlei tätigen Notare sind Mitglieder der nachfolgend genannten Notarkammer:Westfälische NotarkammerOstenallee 1859063 HammBundesrepublik DeutschlandFon: +49 2381 985 001Fax: +49 2381 430 696Internet: westfaelische-notarkammer.dezuständige Aufsichtsbehörde für die Notare:Der Präsident des Landgerichtes DortmundLandgericht DortmundKaiserstraße 3444135 DortmundE-Mail: poststelle@lg-dortmund.nrw.deHaftpflichtversicherungMarkus KrauseERGO Versicherung AGVictoriaplatz 140477 DüsseldorfRäumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeitena) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros,b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch bei mitversicherten Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.Berufsbezeichnungen/BerufsregelnDie Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE – Berufsregeln).Die Berufsregeln für die Zulassung als „in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin“ sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.Die Berufsbezeichnung „Notar“ bzw. „Notarin“ wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, „KostO“). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Texte Berufsrecht“ auf der Homepage der BNotK.EU-Plattform zur StreitbeilegungPlattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odrVerbraucherstreitbeilegungsgesetzMarkus Krause nimmt zur Schlichtung in eigenen Angelegenheiten nicht an Streitbeilegungsverfahren vor den Verbraucherschlichtungsstellen teil.VerantwortlicheMarkus KrauseFür die Bearbeitung der Mandate, die außergerichtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln vertretungsberechtigt.Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001Bildrechte© Thomas Scherr ×