DeutschEnglish 0 0 Rechtsanwalt und Notar Peter von Thunen Rechtsanwälte und Notare Stapperfend & von Thunen GbR Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arbeitsrecht Architektenrecht Bankrecht Bau- und Architektenrecht Baurecht Erbrecht Forstwirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht Grundstücksrecht Immobilienrecht Jagdrecht Landwirtschaftsrecht Maklerrecht Mietrecht Nachlassregulierung Wohnungseigentumsrecht Bürozeiten Montag 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Dienstag 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Donnerstag 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 13:00 none - Freitagnachmittag nach Vereinbarung Sprachen Englisch 0521/967370 0521/9673717 ra@von-thunen.de stvt.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt und Notar Peter von Thunen zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt und Notar Peter von Thunen bietet die Video Sofort-Erstberatung. 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Wir bieten eine umfassende Betreuung unserer Mandanten, wobei wir dann, wenn eine Spezialmaterie betroffen ist, die wir persönlich nicht abdecken, auf ein Netzwerk in- und ausländischer Anwälte/Notare, Steuerberater und Sachverständiger zurückgreifen können, die dann nach Absprache im Einzelfall von uns hinzugezogen werden. Von uns ständig betreute Unternehmen kommen zu einem Großteil aus dem Bereich des Bauens sowie der Kunststoff- und Metallverarbeitung. Darüber hinaus sind wir u. a. für zwei kleine Genossenschaftsbanken tätig. Sprechen Sie uns an. Wir nehmen Ihnen Ihr Problem ab und werden es mit Ihnen gemeinsam lösen, wobei die wirtschaftlich sinnvolle Lösung für uns im Vordergrund steht. 4224 52.0190031,8.5353188 Standort Marktstraße 5 33602 Bielefeld Nordrhein-Westfalen / Deutschland 0521/967370 0521/9673717info@stvt.destvt.de Impressum × Impressum - Rechtsanwalt und Notar Peter von Thunen - Kommunikationsdaten Rechtsanwälte & Notare Stapperfend & v. Thunen GbR Marktstr. 5 33602 Bielefeld Telefon: 05 21 / 9 67 37 - 0 Telefax: 05 21 / 9 67 37 - 17 E-Mail: info@stvt.de - Rechtsform Die Rechtsanwälte und Notare Stapperfend und von Thunen bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. - Rechtsanwälte -- Zuständige Aufsichtsbehörde Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm: Rechtsanwaltskammer Hamm Ostenallee 18 59063 Hamm Telefon: 0 23 81 / 98 50 - 00 Fax: 0 23 81 / 98 50 - 50 E-Mail: info@rak-hamm.de Web: www.rak-hamm.de -- Berufliche Regelungen Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Die aktuellen Fassungen der Gesetze finden Sie unter www.brak.de/seiten/06.php. - Notare -- Zuständige Aufsichtsbehörde Präsident des Landgerichtes Bielefeld Niederwall 71 33602 Bielefeld Die Herren Stapperfend und von Thunen sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Notare zugelassen und Mitglieder der Westfälischen Notarkammer: Notarkammer Hamm Ostenallee 18 59063 Hamm Telefon: 0 23 81 / 98 50 - 00 Fax: 0 23 81 / 98 50 - 50 E-Mail: info@rak-hamm.de Web: www.rak-hamm.de -- Berufliche Regelungen Die Tätigkeit des Notars unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: der Bundesnotarordnung (BNotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), den Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer Hamm (berufsrechtliche Richtlinien der Notarkammer Hamm), der Dienstordnung für Notare (DONot) und der Kostenordnung (KostO) sowie des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Diese Regelungen können Sie hier im Detail einsehen. - Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. Rechtsanwälte und Notare Stapperfend und v. Thunen: DE 124049871 - Berufshaftpflichtversicherung (bezüglich der Notare auch für den Notarbereich) ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf - Räumlicher Geltungsbereich im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. - Kollisionskontrolle Dem Anwaltsnotar und der Berufsausübungsgemeinschaft, in der er sein Amt ausübt, ist es nach § 45 BRAO verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung waren. Zur Vermeidung solcher Kollisionen wird vor jeder Mandatsübernahme auf der Grundlage der Namensverzeichnisse der Notare eine Kontrolle vorgenommen. ×