DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Häufig wird in einem Kennzeichenrechtsstreit neben einem Rechtsanwalt zusätzlich ein Patentanwalt eingeschaltet. Im Markengesetz ist diesbezüglich festgelegt,
dass der in diesem Rechtsstreit Unterlegene nicht nur die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes und die des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen hat, sondern auch die Kosten des „mitwirkenden“ Patentanwalts.
Dabei bedeutet „Mitwirken“ nur, dass der Patentanwalt erklärt, er wolle mitwirken. Weitere Ausführungen dazu muss er ebenso wenig machen wie Ausführungen zur Sache selbst. Tritt er auch in einer mündlichen Verhandlung auf, genügt es, wenn er da ist und sich bestellt – also Grüß Gott sagt und – vor Gericht erklärt, dass er die Partei neben dem Rechtsanwalt vertrete. Mehr wird an Aktivität von ihm nicht verlangt, um seine Gebühren anfallen zu lassen.
Dass diese Situation in vielen Fällen nur schwer nachzuvollziehen ist und deswegen auch häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte, liegt auf der Hand, allerdings steht es so im Gesetz (§ 140 Markengesetz), so dass sich Ausführungen dazu im Rechtsstreit eigentlich erübrigen.
Der BGH hat nun dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die deutsche Bestimmung des § 140 Markengesetz mit europäischem Recht vereinbar ist. Denn die Richtlinie 2004/48/EG sieht für Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vor, dass die fair und gerecht, nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein müssen und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigte Verzögerungen mit sich bringen dürfen.
Der BGH hat Zweifel daran geäußert, dass § 140 Markengesetz diesen Vorgaben entspricht. Die Einschaltung eines Patentanwalts und damit die Belastung der unterlegenen Partei mit doppelten Kosten könnten in diesem Sinne unangemessen sein. Die Erstattung von Patentanwaltskosten ohne Rücksicht darauf, ob die Einschaltung eines Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war, trage dem nicht ausreichend Rechnung.
Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH diese oft unnötig kostensteigernde Rechtslage klärt.
BGH vom 24.9.2020; Az. I ZB 59/19
01. Dezember 2023 none
Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft ist ein einfacher und schneller Weg, in Polen rasch und unkompliziert eine GmbH/Sp. z o. o. zu gründen. Der Vorteil besteht darin, dass alle Gründungsformalitäten, die sich oft längere Zeit hinziehen, bereits erledigt sind: Die Gesellschaft ist ins Handelsregister mit einer KRS-Nummer eingetrag
16. November 2023 none
Ein Mieter muss Schadenersatz für den kompletten Austausch der Edelstahlverkleidung eines Aufzugs zahlen, wenn er Kratzer an den entsprechenden Teilen der Innenverkleidung verursacht hat und keine andere Schadenbeseitigung möglich ist. In dem vorliegenden Fall hatte das LG Koblenz mit Urteil vom 24.04.2023 (4 O 98/21) der Klage des Eigen
29. Juni 2023 none
Da viele Menschen eine Unfallversicherung für ihre finanzielle Absicherung bei einem Unfall abgeschlossen haben, erwarten sie selbstverständlich auch, dass die Versicherung beim Eintritt eines Unfalls die vereinbarten Versicherungsleistungen zahlt. Das ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen nicht so. Die Versicherer lehnen häuf
26. Mai 2023 none
Die Klägerin unterhält seit Mai 2014 eine Invaliditätsversicherung für Erwachsene. Abgesichert ist unter anderem die Pflegebedürftigkeit. Die monatliche Pflegerente ist geschuldet, wenn der medizinische Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe I, II oder III feststellt. Nach der Pflegereform 2017 wird die Klägerin pf
04. April 2023 none
Ein Mieter kann keine Mietminderung wegen Schimmelbildung geltend machen, wenn die Schimmelbildung ausschließlich auf das unsachgemäße Nutzungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist. In dem vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Hanau mit Urteil vom 27.11.2020 der Klage eines Vermieters auf Zahlung der ausstehenden Mietzahlu
05. Oktober 2022 none
Sie wollen sich von ihrem Ehegatten trennen oder haben sich bereits getrennt? Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über die Regelungsmöglichkeiten bei einer anstehenden Scheidung. Bitte beachten Sie, dass in jedem Einzelfall eine individuelle anwaltliche Beratung sinnvoll und fast immer notwendig ist. Thema: Ehegatten & Unterhal
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.