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In einem Fall vor dem Amtsgericht Köln ging es dabei nicht um Nachkomma-Beträge, sondern um einen deutlichen Zugewinn: Eine Vermieterin hatte im Jahr 1960 umgerechnet 400 Euro als Mietkaution hinterlegt, die in Aktien angelegt wurden. Bei Auszug im Jahr 2005 standen 100.000 Euro zu Buche, was das Gericht der Mieterin zugesprochen hat.
Im konkreten Fall hatte die Vermietung versucht, den Ertrag für sich zu beanspruchen, weil ihr das Wahlrecht für die Form der Anlage zustünde. Das Gericht sah darin aber einen Verstoß gegen § 551 BGB. Das Mietrecht regelt den Fall nämlich ganz klar: Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Und: Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.
So weit so gut, aber auch die Frage, wem die Gewinne aus der Geldanlage zustehen, regelt das Gesetz: unabhängig von der gewählten Form der Geldanlage stehen die Erträge dem Mieter zu. Das Geld muss auch getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, ein Zugriff ist nicht möglich, auch nicht auf die erzielten Erträge daraus.
In jedem Fall sollte im Falle der Rückzahlung der Mietkaution genau hingeschaut werden. Wie der Fall zeigt, nicht nur dann, wenn der Mieter andere Kosten davon abrechnen will, sondern auch in Bezug auf die Erträge. Setzt der Vermieter sich dagegen zur Wehr oder unterlässt die Auskunft über die konkrete Geldanlage, steht das Gesetz und Ihr Anwalt an Ihrer Seite.
07. Juni 2023 Mietrecht
Eine grundlegende neue Entscheidung des BGH für das Mietrecht: Weiterhin "fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht Eine fiktive Schadensberechnung auf Grundlage (noch) nicht aufgewendeter Beseitigungskosten für Schäden und unterl
24. August 2022 Immobilienrecht, Mietrecht, Zivilrecht
Ein Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Solaranlage auf seinem Balkon betreiben, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Installation fachgerecht erfolgt und nachteilige Folgewirkungen mit der baulichen Maßnahme des Mieters nicht zu befürchten sind. Angesichts steig
30. August 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte sich wieder einmal mit der Frage des Wärme-Contracting zu beschäftigen. Hintergrund war Folgender: Die Kläger hatten mit einem Mietvertrag aus 1980 eine Wohnung gemietet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung dieser Wohnung erfolgte vereinbarungsgemäß durch Fernwärme. Dies wiederum wurde durch den Vermieter so gestaltet, d
01. Oktober 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte als Revisionsinstanz die Frage zu beurteilen, ob eine individualvertraglich vereinbarte Befristung eines Wohnraummietvertrages für den Zeitraum von sieben Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils drei Jahre wirksam ist und eine vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses demgemäß nicht möglich ist. Zur R
10. Juni 2014 Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen vom 28.05.2014 mit einer Restwertklausel aus Kfz-Leasingverträgen befasst. In beiden Entscheidungen kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die vom Leasinggeber verwendete Klausel zulässig ist. Dies bedeutet für den Privatkunden als Leasingnehmer ein erhebliches Zahlungsrisiko. Darum geht es: In den Leasingverträgen
22. Juli 2014 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste in einem Urteil vom 09.07.2014 (VIII ZR 376/13) über die Frage entscheiden, welche Vorschriften aus dem Mietrecht bei einem so genannten „Mischmietverhältnis“ auf den Mietvertrag anzuwenden sind. Die Kläger waren Eigentümer eines mehrstöckigen Gebäudes und hatten in einem Mietvertrag den späteren Beklagten dieses vermiete
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