DeutschEnglishEspañol 0 0 Rechtsanwältin Ursula Weddig Rechtsanwaltskanzlei Weddig Fachanwältin für Familienrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Amerikanisches Recht (USA) Betreuungsrecht Erbrecht Familienrecht Internationales Erbrecht Internationales Familienrecht Jugendstrafrecht Mediation Nachlassregulierung Scheidungsrecht Strafrecht Testamentsvollstreckung Vormundschaftsrecht Sprachen Englisch Spanisch 0611 / 4504546 u. 6097786 0611 / 4504556 u.weddig@t-online.de www.anwalt-weddig.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwältin Ursula Weddig zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwältin Ursula Weddig bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. Ihre E-Mail Adresse:(*) Eigene Narichten (optional): Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Ursula Weddig, ich habe Ihren Anwaltseintrag beim Deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) gesehen und bin an einer Online Erstberatung interessiert. Mit freundlichen Grüßen × E-Mail senden Schließen ×Ihre Bewertung Um Ihre Bewertung abgeben zu können, benötigen wir einige Angaben. Anrede Herr Frau Vorname Nachname E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse wiederholen Sicherheitsüberprüfung (Spam-Schutz) False Neues Bild Bitte tragen Sie die oben im Bild dargestellten Zeichen in das folgende Feld ein: Ihre persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten keine Werbung. Ihre Bewertung wird anonym veröffentlicht. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bewertung verwendet. Ihr vollständiger Vor- und Nachname wird an den von Ihnen bewerteten Anwalt übermittelt, damit dieser die Zuordnung zu einem Mandat prüfen und die Bewertung kommentieren kann. Bewertungslink anfordern Biografie Ursula Weddig Ursula Weddig Fachanwältin für Familienrecht Seit über 27Jahren als Rechtsanwältin tätig Jahrgang 1965 Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Frankfurt am Main und in Philadelphia ( U.S.A. ) Persönliches Statement Ich berate gerne Mandanten mit großem Geschick für verständliche Erklärungen und Einfühlungsvermögen in die unterschiedlichen und individuellen Verhältnisse der Mandanten. Jeder Fall ist anders und verdient es, individuell behandelt zu werden.Überzeugen Sie sich auch bei meinen Vorträgen im Familien - und Erbrecht davon. Rechtsanwaltskanzlei Weddig 4085 50.07843,8.24493 Standort Wilhelmstraße 4 65185 Wiesbaden Hessen / Deutschland 0611 / 4504546 u. 6097786 0611 / 4504556u.weddig@t-online.dewww.anwaltweddig.deZweigstelle : Altkönigstraße 4 in 61362 Königstein im Taunus Impressum × Impressum - Rechtsanwältin Ursula Weddig Impressum: Ursula Weddig Rechtsanwältin Bierstadter Straße 7 D- 65189 Wiesbaden Telefon + 49 (0)611-4504546 und (0)611-6097786 Telefax + 49 (0)611-4504556 E-mail: U.Weddig@t-online.de Homepage: www.anwalt-weddig.de Hinweise gemäß § 6 Teledienstgesetz Anbieter dieser Website ist die Kanzlei Ursula Weddig. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a UStG lautet: DE 251106035 Die Kanzlei Ursula Weddig ist ein Einzelunternehmen, keine BGB Gesellschaft. Rechtsanwältin Weddig ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Telefon 0049 69 17009801, Telefax: 0049 69 17009850, an. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gelten folgende Gebühren-und Berufsordnungen: RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte FAO – Fachanwaltsordnung CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union Fotos: Michael Braun, Wiesbaden Technische Umsetzung: Datenshop Wiesbaden, Michael Braun, Hasenspitz 64, 65199 Wiesbaden nach oben Blogbeiträge RAin Ursula Weddig Veröffentlicht Familienrecht Auch nach der Scheidung Ehegattenunterhalt ? Der nacheheliche Unterhalt muss für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung gesondert geltend gemacht werde ... ×