0 0 Rechtsanwalt Lothar Lachner Rechtsanwälte Lachner, von Laufenberg & Partner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Architektenrecht Bau- und Architektenrecht Baurecht (öffentliches) Baurecht (privates) Bodenrecht (öffentliches) Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Handelsrecht Handelsvertreterrecht Ingenieurrecht Planungsrecht Bürozeiten Montag 09:00 - 13:00 15:00 - 17:00 Dienstag 09:00 - 13:00 15:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 13:00 none - Donnerstag 09:00 - 13:00 15:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 13:00 14:00 - 15:30 0221/800695-0 0221/800695-25 ra.lachner@lachner-vonlaufenberg.de www.lachner-vonlaufenberg.de Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwalt Lothar Lachner zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwalt Lothar Lachner bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. 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Bauherren und von Unternehmen der Baubranche Prüfung und Gestaltung von Bau- und Bauträgerverträgen Sicherung vertraglicher Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Werklohn- und Honoraransprüchen; Beratung innerhalb und außerhalb der Insolvenz des Auftraggebers; Beratung und Vertretung in öffentlich-rechtlichen Baurechtsfällen Beratung des Architekten bei der Vertragsgestaltung, Prüfung von Architektenverträgen, Vertretung im aktiven und passiven Architektenhonorarprozess, Beratung und Vertretung des Architekten in Haftungsfällen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern oder wegen Bausummenüberschreitung Veröffentlichungen 'Rattenfänger in Designerklamotten', Aufbau und Funktion von Struckturvertrieben Rechtsanwälte Lachner, von Laufenberg & Partner weitere Anwälte der Kanzlei: RA Montgomery Hardebeck RA Markus von Laufenberg Was leisten wir? Anwaltliche Dienstleistungen mit Schwergewicht im gesamten Zivilrecht, insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Bau- und Architektenrechts, Ehe-, Familien- und Erbrechts, Gesellschaftsrechts, Immobilienrechts, Versicherungsrechts, Vertriebsrechts, ferner des öffentlichen Baurechts. Wir unterhalten ein effizientes, EDV-gestütztes Mahn-, Inkasso- und Zwangsvollstreckungswesen, um die professionelle und kostengünstige Durchsetzung der Forderungen unserer Mandanten sicherzustellen. Für wen sind wir da? Unsere Leistungsangebote richten sich vornehmlich an den privaten und den gewerblich tätigen Mandanten, der neben Kompetenz gleichrangig das individuelle Eingehen auf seine besondere Problemlage oder die Bedarfssituation seines Unternehmens erwartet. Wo liegen unsere Stärken? Individuelle, auf unsere Mandanten zugeschnittene Beratung; bei der Terminvergabe sind wir flexibel, in geeigneten Fällen kommen wir gerne auch zu Ihnen. 3634 50.9265548,6.9152462 Standort Theresienstraße 18 50931 Köln Nordrhein-Westfalen / Deutschland 0221/800695-0 0221/800695-25info@lachner-vonlaufenberg.dewww.lachner-vonlaufenberg.deKöln Lindenthal Impressum × Impressum - Rechtsanwalt Lothar Lachner Name der Partnerschaft: Rechtsanwälte Lachner, von Laufenberg & Partner Rechtsform: Partnerschaftsgesellschaft, Amtsgericht Essen, Reg-Nr. PR 353 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 123470061 Anschrift: Theresienstraße 18, 50931 Köln vertretungsberechtigte Partner: Lothar Lachner, Rechtsanwalt Markus von Laufenberg, Rechtsanwalt Montgomery Hardebeck, Rechtsanwalt Berufshaftpflichtversicherung aller Partner: AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln Räumlicher Geltungsbereich für alle Partner: Es besteht kein Versicherungsschutz für eine Tätigkeit vor einem außereuropäischen Gericht. Telefonsammelnummer: 0221 / 800 695 – 0 Telefaxnummer: 0221 / 800 695 – 25 E-Mail-Adresse: info@lachner-vonlaufenberg.de Homepage: www.lachner-vonlaufenberg.de Verantwortliche für den Inhalt der Webseite: Lothar Lachner, Rechtsanwalt Markus von Laufenberg, Rechtsanwalt Montgomery Hardebeck, Rechtsanwalt Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Str. 30, 50668 Köln Tel.: 0221 / 973 010 – 0 Fax: 0221 / 973 010 – 50 rechtsanwaltskammer-koeln@t-online.de Blogbeiträge RA Lothar Lachner Veröffentlicht Baurecht Achtung Auftraggeber, aufgepasst: Bei einvernehmlicher vorzeitiger Aufhebung des Bauvertrags hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart wird, Anspruch auf Vergütung und entgangenen Gewinn wie bei einer freien Kündigung! 1. Wird der Bauvertrag einvernehmlich vorzeitig beendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung nach § 649 Abs. 1 ... 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